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Gaststättenerlaubnis

Bremen 99025002005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99025002005000

Leistungsbezeichnung

Gaststättenerlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Gaststättenerlaubnis / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Konzession (Synonym), Schanklizenz (Synonym), Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie selbst oder mit einem Unternehmen einen Gaststättenbetrieb betreiben möchten, müssen Sie eine Erlaubnis nach dem Bremischen Gaststättengesetz beim Bürger- und Ordnungsamt beantragen.

Volltext

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.

Wer ein Gaststättengewerbe mit dem Ausschank alkoholischer Getränke betreibt, bedarf der Erlaubnis.

Das Bürger- und Ordnungsamt ist zur Entgegennahme von Anträgen auf Erlaubnisse zum Führen von Gaststättenbetrieben in Bremerhaven nach Maßgabe von § 2 Abs. 1 Bremisches Gaststättengesetz (BremGastG) die zuständige Behörde.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Persönliche Zuverlässigkeit.

Kosten

Gebühr: 189€

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Erlaubnisse zum Führen von Gaststättenbetrieben in Bremerhaven ist beim Bürger- und Ordnungsamt als der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde schriftlich oder persönlich zu stellen. Es kann auch ein Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber innerhalb eines Jahres nach der Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Ursprungsportal