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Kraftfahrzeug ummelden (ohne Halterwechsel und MIT Kennzeichenmitnahme) / Bremerhaven

Bremen 99036048001000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036048001000

Leistungsbezeichnung

Kraftfahrzeug ummelden (ohne Halterwechsel und MIT Kennzeichenmitnahme) / Bremerhaven

Leistungsbezeichnung II

Kraftfahrzeug ummelden (ohne Halterwechsel und MIT Kennzeichenmitnahme) / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Auto ummelden (Synonym), Brhv (Synonym), Kfz ummelden (Synonym), Ummelden (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Nach einem Umzug oder beispielsweise einer Betriebsverlegung nach Bremerhaven müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden.

Es besteht die Möglichkeit, dass das Kennzeichen des bisherigen Zulassungsbezirks beibehalten wird.

Volltext

Der Antrag kann persönlich gestellt werden. Es kann auch ein Vertreter mit schriftlicher Vollmacht beauftragt werden.

Hinweis:
Seit dem 1. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere. Das sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ist dies nicht gegeben, muss zusätzlich zum Fahrzeugschein auch der Fahrzeugbrief vorgelegt werden.   Achtung:
Der Halter muss sich bereits in Bremerhaven an- bzw. umgemeldet haben.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Zulassung auf Firmen

    zusätzlich:
    - Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
    - Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt

  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
    • zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung

    Vorlage im Original, keine Kopie

Voraussetzungen

  • keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen.
    Bei Zahlungsrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden.
  • keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen, wie z.B. Zinsen, Säumniszuschläge).
    Die Überprüfung der Kraftfahrzeugsteuerkonten erfolgt durch die Zulassungsstelle im Rahmen der Bearbeitung des Zulassungsantrags. Bei Steuerrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden.

Kosten

Gebühr: 29,70€
Standortverlegung ohne Halterwechsel Anlassbezogene Erhöhung (Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere, Wunschkennzeichenzuteilung etc.) möglich.

Verfahrensablauf

  • Es muss ein Antrag auf Zulassung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Der Antrag kann auch von einem Vertreter (z.B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht gestellt werden.
  • Durch die Zulassung des Fahrzeuges auf den Fahrzeughalter wird eine neue Zulassungsbescheingung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ausgestellt.
  • Die Versicherung und das Hauptzollamt werden von der Zulassungsbehörde automatisch über den Standortwechsel informiert. 

Zur Vermeidung längerer Wartezeiten können Termine vereinbart werden:

 -> für Bremerhaven: telefonisch unter (0471) 590-3470 oder 3480

Hinweis:
Kunden ohne Termin werden parallel bedient, wobei Terminkunden Vorrang besitzen.
Gewerbliche Zulassungsanliegen werden auch weiterhin ohne Termin angenommen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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