Personalausweis beantragen - Ersatz bei Verlust, Diebstahl u. dgl. / Bremerhaven
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Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Der Personalausweis muss neu beantragt werden.
Der Verlust oder das Abhandenkommen ist bei den bei den Bürgerbüros zu melden. Ein Diebstahl ist bei der Polizei anzuzeigen.
Wenn der elektronische Identitätsnachweis aktiviert wurde, ist die Sperrung entweder bei den Bürgerbüros oder bei einer Sperr-Hotline 0180-1-33 33 33 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, aus dem Mobilfunknetz maximal 42 Cent/Minute – auch aus dem Ausland erreichbar) oder beim Sperrnotruf 116 116 (gebührenfrei) zu veranlassen.
Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
- Identitätsnachweis
z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde bei Kleinkindern, die noch nicht über einen Reisepass oder Personalausweis verfügen.
- 1 biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
- Wichtige Information zu Passfotos! Ab dem 01.05.2025 können Passbilder nur noch digital verarbeitet werden. Fotos in Papierform werden dann nicht mehr akzeptiert.
Sie können ein Foto beim Fotografen anfertigen lassen, der uns dieses online über eine Cloud übermittelt. Alternativ können Sie kostenpflichtige Terminals in den Bürgerbüros benutzen. Das digitale Foto steht uns direkt zur Verfügung (ab Mai 2025).
- Bei Kindern unter 16 Jahren:
Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.
- Sorgerechtsnachweis
bei nur einem Erziehungsberechtigten
- Bei der ersten Beantragung oder bei Namensänderungen, zum Beispiel aufgrund einer Eheschließung:
Auszug aus dem Familienbuch
- Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss.
- Ab dem 17.02.2025 wird Ihnen der PIN-Brief direkt bei der Antragstellung ab Geburt ausgehändigt.
- Grundsätzlich ist die Abholung von beantragten Personalausweisen nur im Bürgerbüro Mitte möglich.
- Mit der Abholung kann ein Vertreter beauftragt werden. Dazu muss sich der Bevollmächtigte entsprechend ausweisen können und eine besondere Abholvollmacht (siehe oben rechts unter "Formulare") sowie den Personalausweis bzw. Reisepass des Vollmachtgebers mitbringen.
Versand von beantragten Personalausweisen
- Eine postalische Zustellung des beantragten Dokumentes ist an der inländischen melderechtlichen alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung möglich. Eine Aushändigung durch den Postzustelldienst darf nur persönlich an die antragstellende Person erfolgen. Bei der Zustellung muss ein zweiter Lichtbildausweis einer Behörde, der eine einwandfreie Feststellung der Identität erlaubt vorgezeigt werden. Die Zustellung kann ab 16 Jahren erfolgen. Der Versand kostet 15 Euro.