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Personalausweis beantragen - vorläufig / Bremerhaven

Bremen 99008001012002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001012002

Leistungsbezeichnung

Personalausweis beantragen - vorläufig / Bremerhaven

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis beantragen - vorläufig / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausweis beantragen (Synonym), Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

28.05.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen Ausweis? Dann können Sie beim Bürgerbüro einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Volltext

Um die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken können die die Bürgerbüros bei Bedarf einen vorläufigen Personalausweis ausstellen.

Ein vorläufiger Personalausweis kann für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt und nicht verlängert werden. Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt. Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein. Die Beantragung ist nur mit einem vereinbarten Termin möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis

    z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde bei Kleinkindern, die noch nicht über einen Reisepass oder Personalausweis verfügen.

  • 1 biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • Wichtige Information zu Passfotos! Ab dem 01.05.2025 können Passbilder nur noch digital verarbeitet werden. Fotos in Papierform werden dann nicht mehr akzeptiert.

    Sie können ein Foto beim Fotografen anfertigen lassen, der uns dieses online über eine Cloud übermittelt. Alternativ können Sie kostenpflichtige Terminals in den Bürgerbüros benutzen. Das digitale Foto steht uns direkt zur Verfügung (ab Mai 2025).

  • Bei Kindern unter 16 Jahren:

    Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.

  • Sorgerechtsnachweis

    bei nur einem Erziehungsberechtigten

  • Bei der ersten Beantragung oder bei Namensänderungen

    Auszug aus dem Familienbuch

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit

Kosten

Gebühr: 10€
Gebühr: 6€
Fotokosten (falls kein Foto vom Fotografen übermittelt wird).

Verfahrensablauf

  • der maschinenlesbare vorläufiger Personalausweis wird grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises ausgestellt.
  • der vorläufige Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Der vorläufige Personalausweis wird bei der Antragstellung ausgestellt und sofort ausgehändigt.

Frist

Antragsfrist: 3 Monat(e)
maximale Gültigkeitsdauer

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Personalausweis beantragen vorläufig
  • Wenn der Personalausweis verloren gegangen oder abgelaufen ist und ein neuer Ausweis benötigt wird, kann ein vorläufiger Ausweis beantragt werden.
  • Dieser ist drei Monate Gültigkeit.
  • Kosten: 10 Euro.
  • Es ist ein Termin nötig.
  • Der Ausweis wird sofort ausgestellt.
  • Zuständig: Bürgerbüro Mitte oder Bürgerbüro Nord.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal