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Reisepass Ausstellung vorläufig

Bremen 99085001012005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001012005

Leistungsbezeichnung

Reisepass Ausstellung vorläufig

Leistungsbezeichnung II

Vorläufigen Reisepass beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym), vorläufiger Notreisepass (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auslandsaufenthalt (1120200)
  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

28.05.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn der Reisepass nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgestellt werden kann (auch nicht im "Expressverfahren" innerhalb von 3 Tagen) können Sie einen vorläufigen Reisepass erhalten.

Volltext

Mit einem Reisepass (ePass) können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Ein vorläufiger Reisepass wird Ihnen sofort ausgestellt und ausgehändigt. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. 

Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzung hierfür ist in der Regel, dass glaubhaft gemacht wird, dass sofort einen Pass benötigt wird und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Sie können einen vorläufigen Reisepass beantragen

  • wenn die Express-Herstellung eines Reisepasses nicht mehr rechtzeitig bis zum Antritt der Reise ausgehändigt werden kann (Herstellungsdauer höchstens 3 bis 4 Werktage.
  • Es wird ein schriftlicher Nachweis (z. B. Flugtickets oder Reiseunterlagen, schriftliche Erklärung) für die Notwendigkeit der Ausstellung von Ihnen benötigt.

Der vorläufige Reisepass wird nicht in allen Ländern anerkannt

  • Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.
  • In einige Länder kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der vorläufige Pass auch anerkannt wird. 

Erforderliche Unterlagen

  • 1 biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • Wichtige Information zu Passfotos! Ab dem 01.05.2025 können Passbilder nur noch digital verarbeitet werden. Fotos in Papierform werden dann nicht mehr akzeptiert.

    Sie können ein Foto beim Fotografen anfertigen lassen, der uns dieses online über eine Cloud übermittelt. Alternativ können Sie kostenpflichtige Terminals in den Bürgerbüros benutzen. Das digitale Foto steht uns direkt zur Verfügung (ab Mai 2025).

  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

    sowie deren Ausweise (auch in Kopie möglich) und gegebenenfalls Sorgerechtsnachweise

  • Sorgerechtsnachweis

    bei nur einem Erziehungsberechtigten

  • Bei der ersten Beantragung oder bei Namensänderungen

    Auszug aus dem Familienbuch

  • Identitätsnachweis
    • zum Beispiel Personalausweis, bisheriger Reisepass oder Geburtsurkunde bei Kleinkindern, die noch nicht über einen Reisepass oder Personalausweis verfügen.
  • Nachweis über eine unmittelbare bevorstehende Reise
    • zum Beispiel Reisevertrag, Flugtickets oder ähnliches, schriftliche Erklärung über die Notwendigkeit.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Auch die Express-Herstellung eines Reisepasses ist bis zum Reiseantritt nicht mehr möglich.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Kosten

Gebühr: 26€
Gebühr: 6€
Falls kein Foto vom Fotografen übermittelt wird.

Verfahrensablauf

  • Der vorläufige Reisepass kann nur persönlich beantragt werden.
  • Die Beantragung ist nur mit einem vereinbarten Termin möglich.
  • Die Kinder müssen auch anwesend sein.

Bearbeitungsdauer

Ein vorläufiger Reisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt.

Frist

Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Leben Eltern getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Pass beantragen.
  • Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, können Kinder unter 18 Jahren mit mindestens einem Elternteil einen Reisepass beantragen. Das ausgefüllte und von den Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten unterschriebene Formular "Einverständniserklärung Pass" sowie deren Ausweise (auch in Kopie) muss dann von dem anderen Elternteil vorgelegt werden. 
  • Bei der Botschaft des Einreiselandes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter Eingabe Ihres Ziellandes und der Rubrik „Einreise und Zoll“ erfahren Sie, ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass benötigen, und ob ein vorläufiger Reisepass anerkannt wird. Die Bürgerbüros dürfen Sie darüber nicht beraten.

    Rechtsbehelf

    nicht vorhanden

    Kurztext

    • Ein vorläufiger Reisepass kann 4 bis 21 Tage vor Reiseantritt beantragt werden.
    • Gültigkeit: bis zu 1 Jahr.
    • Gebühr: 26 €.
    • Wird sofort ausgestellt.
    • Die Notwendigkeit ist zu belegen.
    • Zuständig: 
    • Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord, Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte

    Ansprechpunkt

    nicht vorhanden

    Zuständige Stelle

    nicht vorhanden

    Ursprungsportal