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Stockangelschein Ausstellung

Bremen 99042001012000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042001012000

Leistungsbezeichnung

Stockangelschein Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Stockangelschein beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

angeln (Synonym), Angelschein (Synonym), Brhv (Synonym), Fischen (Synonym), Fischereischein (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.03.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten einen Stockangelschein beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

Volltext

Mit dem Stockangelschein dürfen Sie in folgenden Gebieten angeln:

  • in der Weser innerhalb der bremischen Landesgrenze
  • in der Kleinen Weser
  • in der Lesum flußaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke
  • in dem tideabhängigen Teil der Geeste

In Naturschutz- und Fischschongebieten darf nicht geangelt werden.

Der Stockangelschein berechtigt zum Angeln mit höchstens 2 Stockangeln.

Änderung des Bremischen Stockangelrechts

Ab sofort müssen Sie einen Nachweis über eine bestandene Fischereiprüfung vorlegen, wenn Sie einen Stockangelschein beantragen möchten.

Nachprüfung bei bereits ausgestellten Stockangelscheinen

Alle Besitzer:innen eines Stockangelscheins, die diesen vor dem 31.12.2024 erworben haben, müssen nachträglich eine Fischereiprüfung ablegen. Ihre aktuellen Stockangelscheine verlieren sonst ihre Gültigkeit.

Hierbei gelten folgende Fristen:

  • vor dem 01.01.2010 ausgestellte Stockangelscheine verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31.12.2026
  • nach dem 01.01.2010 und bis zum 31.12.2019 ausgestellte Stockangelscheine verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31.12.2028
  • nach dem 01.01.2020 ausgegebene Stockangelscheine verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31.12.2030

Mit dem Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung können Stockangelscheine, die vor dem 31.12.2024 ausgestellt wurden, kostenlos in einen unbefristeten Stockangelschein umgetauscht werden.

    Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Passfoto

      Es kann, muss aber kein biometrietaugliches Passfoto sein.

    • Prüfungsbescheinigung über die bestandene Fischereiprüfung

    Voraussetzungen

    • Hauptwohnsitz in Bremerhaven
    • Bestandene Fischereiprüfung 

    Kosten

    Gebühr: 32€
    Erstausstellung Stockangelschein
    Gebühr: 20€
    Ersatz-Stockangelschein (Zweitausfertigung) - Eine Zweitausfertigung ist nur noch mit dem Nachweis der bestandenen Fischereiprüfung möglich.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie einen Stockangelschein beantragen möchten, brauchen Sie einen Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung.

    • Haben Sie diesen Nachweis noch nicht, müssen Sie dafür einen Kurs besuchen. 
      • Kurse finden Sie z.B. auf der Internetseite des Landesfischeriverbandes Bremen und können dort gebucht werden. Den Link finden Sie unter „Wo kann ich mehr erfahren?“.

    Sie haben den Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung?

    • Dann können Sie sich den Stockangelschein ausstellen lassen. 
    • Dafür müssen Sie einen Termin vereinbaren.
    • Telefonisch für das Bürger- und Ordnungsamt im Bereich Ordnungsangelegenheiten über die Nummern 590-3805 oder 590-3730
    • Telefonisch oder über die Online-Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Mitte
    • Bringen Sie alle benötigten Unterlagen mit zu dem Termin.
    • Nach der Prüfung der Unterlagen, bekommen Sie den Stockangelschein ausgestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Sofortige Ausstellung, wenn alle Unterlagen vorliegen.

    Frist

    Nach dem 01.01.2025 ausgestellte Stockangelscheine sind unbefristet gültig.
    Vor dem 1. Januar 2010 ausgestellte Stockangelscheine verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2026.
    Nach dem 1. Januar 2010 und bis zum 31. Dezember 2019 ausgestellte Stockangelscheine verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2028.
    Nach dem 1. Januar 2020 ausgegebene Stockangelscheine verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2030.

    Weiterführende Informationen

    nicht vorhanden

    Hinweise

    • Die abzulegende Prüfung für den Stockangelschein ist inhaltlich identisch mit der Prüfung zum Erwerb des Fischereischeins. 
      • Mit dem Prüfungsnachweis können Sie sowohl den Stockangelschein als auch den Fischereischein beantragen.
    • Wenn Sie mit der Stockangel fischen, müssen Sie die Regelungen des Tierschutzgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bremischen Naturschutzgesetzes und des Bremischen Fischereigesetz befolgen.
    • Im Hafengebiet können die Hafenbehörden das Stockangelrecht und die Fischerei zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Hafenbetriebes im Einzelfall einschränken oder verbieten.
    • Die zuständigen Fischereibehörden können im Hafengebiet das Stockangelrecht und die Fischerei einschränken oder verbieten, wenn dies zum Schutz der Gesundheit erforderlich ist.

    Rechtsbehelf

    nicht vorhanden

    Kurztext

    • Stockangelschein Ausstellung
    • Beantragung nur noch mit bestandener Fischereiprüfung möglich.
    • Berechtigt zum Angeln mit höchstens 2 Stockangeln.
    • Personen, die den Stockangelschein vor dem 31.12.2024 erworben haben, müssen die Fischereiprüfung nachholen.
    • Zuständig:
      • Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven/ Ordnungsangelegenheiten
      • Bürgerbüro Mitte

    Ansprechpunkt

    nicht vorhanden

    Zuständige Stelle

    nicht vorhanden

    Formulare

    nicht vorhanden

    Ursprungsportal