Stockangelschein Ausstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Mit dem Stockangelschein dürfen Sie in folgenden Gebieten angeln:
- in der Weser innerhalb der bremischen Landesgrenze
- in der Kleinen Weser
- in der Lesum flußaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke
- in dem tideabhängigen Teil der Geeste
In Naturschutz- und Fischschongebieten darf nicht geangelt werden.
Der Stockangelschein berechtigt zum Angeln mit höchstens 2 Stockangeln.
Änderung des Bremischen Stockangelrechts
Ab sofort müssen Sie einen Nachweis über eine bestandene Fischereiprüfung vorlegen, wenn Sie einen Stockangelschein beantragen möchten.
Nachprüfung bei bereits ausgestellten Stockangelscheinen
Alle Besitzer:innen eines Stockangelscheins, die diesen vor dem 31.12.2024 erworben haben, müssen nachträglich eine Fischereiprüfung ablegen. Ihre aktuellen Stockangelscheine verlieren sonst ihre Gültigkeit.
Hierbei gelten folgende Fristen:
- vor dem 01.01.2010 ausgestellte Stockangelscheine verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31.12.2026
- nach dem 01.01.2010 und bis zum 31.12.2019 ausgestellte Stockangelscheine verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31.12.2028
- nach dem 01.01.2020 ausgegebene Stockangelscheine verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31.12.2030
Mit dem Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung können Stockangelscheine, die vor dem 31.12.2024 ausgestellt wurden, kostenlos in einen unbefristeten Stockangelschein umgetauscht werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- Passfoto
Es kann, muss aber kein biometrietaugliches Passfoto sein.
- Prüfungsbescheinigung über die bestandene Fischereiprüfung
Wenn Sie einen Stockangelschein beantragen möchten, brauchen Sie einen Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung.
- Haben Sie diesen Nachweis noch nicht, müssen Sie dafür einen Kurs besuchen.
- Kurse finden Sie z.B. auf der Internetseite des Landesfischeriverbandes Bremen und können dort gebucht werden. Den Link finden Sie unter „Wo kann ich mehr erfahren?“.
Sie haben den Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung?
- Dann können Sie sich den Stockangelschein ausstellen lassen.
- Dafür müssen Sie einen Termin vereinbaren.
- Telefonisch für das Bürger- und Ordnungsamt im Bereich Ordnungsangelegenheiten über die Nummern 590-3805 oder 590-3730
- Telefonisch oder über die Online-Terminvereinbarung für das Bürgerbüro Mitte
- Bringen Sie alle benötigten Unterlagen mit zu dem Termin.
- Nach der Prüfung der Unterlagen, bekommen Sie den Stockangelschein ausgestellt.
Vor dem 1. Januar 2010 ausgestellte Stockangelscheine verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2026.
Nach dem 1. Januar 2010 und bis zum 31. Dezember 2019 ausgestellte Stockangelscheine verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2028.
Nach dem 1. Januar 2020 ausgegebene Stockangelscheine verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2030.
- Die abzulegende Prüfung für den Stockangelschein ist inhaltlich identisch mit der Prüfung zum Erwerb des Fischereischeins.
- Mit dem Prüfungsnachweis können Sie sowohl den Stockangelschein als auch den Fischereischein beantragen.
- Wenn Sie mit der Stockangel fischen, müssen Sie die Regelungen des Tierschutzgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bremischen Naturschutzgesetzes und des Bremischen Fischereigesetz befolgen.
- Im Hafengebiet können die Hafenbehörden das Stockangelrecht und die Fischerei zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Hafenbetriebes im Einzelfall einschränken oder verbieten.
- Die zuständigen Fischereibehörden können im Hafengebiet das Stockangelrecht und die Fischerei einschränken oder verbieten, wenn dies zum Schutz der Gesundheit erforderlich ist.
- Stockangelschein Ausstellung
- Beantragung nur noch mit bestandener Fischereiprüfung möglich.
- Berechtigt zum Angeln mit höchstens 2 Stockangeln.
- Personen, die den Stockangelschein vor dem 31.12.2024 erworben haben, müssen die Fischereiprüfung nachholen.
- Zuständig:
- Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven/ Ordnungsangelegenheiten
- Bürgerbüro Mitte