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Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz

Bremen 99036012036000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036012036000

Leistungsbezeichnung

Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz

Leistungsbezeichnung II

Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym), Fahrzeugbrief (Synonym), KFZ-Brief (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

12.02.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

Volltext

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) gilt als Nachweis, dass Sie über das Fahrzeug verfügen können und ist wichtig zum Beispiel:

  • beim Verkauf
  • beim Ummelden
  • bei der Finanzierung

Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) beantragen bei 

  • Verlust
  • Diebstahl
  • Unleserlichkeit

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) verlieren oder sie zerstört wurde, geben Sie eine Versicherung an Eides statt ab, dass Ihre Aussagen zutreffend sind.

Trotz Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II dürfen Sie weiterhin Ihr Fahrzeug fahren.

Erforderliche Unterlagen

  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
    • zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Zulassung auf Firmen

    zusätzlich:
    - Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
    - Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • ggf. Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
  • ggf. Versicherung an Eides statt

    wenn vor einem Notar abgegeben

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung

    z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

  • Wenn nicht mehr lesbar:

    Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)

  • Bei Minderjährigen:

    Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten.

Voraussetzungen

Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB I) verloren, diese wurde gestohlen oder ist nicht mehr leserlich.

 

Kosten

Gebühr: 14,40€
Bei Antragstellung
Gebühr: 30,70€
zuzüglich falls zusätzlich die Abnahme der Versicherung an Eides statt aufgenommen wird.
Bei der Abholung je nach Sachverhalt von 28,10 Euro bis 58,80 Euro.

Verfahrensablauf

  • Sie müssen einen Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) stellen.
    • Entweder am Wohnort des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
    • Oder am Standort des Fahrzeugs.
  • Dies kann entweder der oder die letzte Inhaber:in des Dokuments sein oder eine Vertretung mit einer schriftlichen Vollmacht.
  • Sie können die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) persönlich vor Ort oder über den Onlinedienst beantragen.

Online-Beantragung:

  • Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.
  • Sie erhalten die ZB II per Post.

Beantragung persönlich vor Ort:

  • Sie benötigen einen Termin, um die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZB II) persönlich vor Ort beantragen zu können.
  • Den Termin können Sie online oder telefonisch vereinbaren.
  • Bringen Sie alle benötigten Unterlagen zum Termin mit.
  • Bei Diebstahl ist eine Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige vorzulegen. Die Zulassungsbehörde kann eine Versicherung an Eides statt über den Verlust verlangen.
  • Der Verlust des ursprünglichen Dokuments wird im Verkehrsblatt veröffentlicht. 
  • Erst nach der Freigabe kann die Zulassungsbescheinigung Teil II zusammen mit der dann neu auszustellenden Zulassungsbescheinigung Teil I von der berechtigten oder bevollmächtigten Person abgeholt werden. 
  • Es ist auch möglich, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II an eine Bank oder Autohaus verschickt wird.
  • Die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I wird bei der persönlichen Vorsprache von der Zulassungsbehörde eingezogen.
  • Bitte beachten Sie, dass bei der Abholung (3 Wochen nach der Antragstellung) erneut eine Bearbeitungsgebühr zu bezahlen ist.
  • Falls Sie die verloren geglaubte Zulassungsbescheinigung Teil II wieder auffinden sollten, ist das Original beim Bürgerbüro Nord vorzulegen, damit die Aufbietung im Verkehrsblatt storniert wird.

Bearbeitungsdauer

etwa 3 Wochen

Frist

Es ist unverzüglich eine neue ZB II zu beantragen.

Hinweise

Rechtsbehelf: Widerspruch.

Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
  • ein Ersatzdokument der Zulassungsbescheinigung Teil II ist zu beantragen bei 
    • Verlust
    • Diebstahl
    • Unleserlichkeit
  • bei Diebstahl muss zusätzlich Anzeige bei Polizei erfolgen
  • das Auto kann weiter genutzt werden
  • Ersatz muss persönlich oder online beantragt werden und ist mit Gebühren verbunden
  • zuständig: Bürgerbüro Nord.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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