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Hundesteuer Abmeldung

Bremen 99102013070000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102013070000

Leistungsbezeichnung

Hundesteuer Abmeldung

Leistungsbezeichnung II

Hundesteuer: Abmelden eines Hundes / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Hund abmelden (Synonym), Hundesteuer (Synonym), Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Sonstige Steuern (1060800)
  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

24.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten Ihren Hund abmelden?

Volltext

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet. Dieses muss dem Steueramt Bremerhaven innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Hundesteuer wird erstattet.

Verfahrensablauf

Am einfachsten verwenden Sie den Online-Service.

Alternativ gibt es folgende Wege:

  • persönlich (Mittels einer Vollmacht kann sie auch durch eine andere Person vorgenommen werden)
  • schriftlich
  • per E-Mail
  • per Fax

Eine telefonische Abmeldung ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)

Frist

Innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Hundehaltung endet, ist die Abmeldung vorzunehmen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal