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Grundstücksvermessung Durchführung

Bremen 99123009058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123009058000

Leistungsbezeichnung

Grundstücksvermessung Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Grenzfeststellung und Abmarkung beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Grenzwiederherstellung (Synonym), Grenzstreit schlichten (Synonym), Grenzstein setzen (Synonym), Grenzherstellung (Synonym), Grenze anzeigen (Synonym), Vermessung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.10.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie können sich mit Ihrem:Ihrer Nachbar:in nicht über den Grenzverlauf einigen? Oder Sie wollen eine Garage genau auf die Grenze bauen? Dann können Sie Ihre Grundstücksgrenze amtlich feststellen lassen.

Volltext

Die Grenzfeststellungsvermessung dient der Rechtssicherheit und damit einer dauerhaften Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und der Wahrung des Grenzfriedens.

Die Lage der Grenzen Ihres Grundstücks ist im Liegenschaftskataster nachgewiesen. Mit Hilfe dieses Nachweises wird vor Ort der Grenzverlauf durch eine:n Vermessungsingenieur:in präzise festgestellt und mit Grenzzeichen, wie z.B. Grenzsteinen, Kunststoffmarken, Meißelkreuzen o.ä. dauerhaft gekennzeichnet. Abweichungen zu bestehenden Grenzeinrichtungen, wie z.B. Zäune werden dokumentiert. Sie selbst und alle beteiligten Nachbar:innen werden zu einem Termin vor Ort eingeladen. Dort wird allen Beteiligten das Ergebnis der Grenzfeststellung und Abmarkung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Grenzfeststellung und Abmarkung wird in einer Urkunde festgehalten. Diese Urkunde hat Beweiskraft vor Gericht. Auf Wunsch erhalten Sie eine Kopie dieser Urkunde.

Den (schriftlichen) Antrag auf Vermessung kann der Grundstückseigentümer stellen. Im Antrag ist anzugeben, wer die Gebühren der Vermessung trägt.

Hinweis: Grenzzeichen, die auch "Abmarkungen" genannt werden, stehen unter besonderem gesetzlichen Schutz. Wer sie absichtlich entfernt oder verändert macht sich strafbar.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Das betroffene Grundstück liegt in der Stadtgemeinde Bremerhaven.
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte oder Bevollmächtigte eines der Grundstücke, die der  festzustellenden Grenze anliegen.

Kosten

Gebühr: 1.288,50€
(brutto) bei 1 Grenzpunkt
Gebühr: 1.735,50€
(brutto) bei 2 Grenzpunkten
Gebühr: 2.182,50€
(brutto) bei 3 Grenzpunkten
Gebühr: 2.629,50€
(brutto) bei 4 Grenzpunkten
Bruttokosten in Abhängigkeit der Zahl der festgestellten Grenzpunkte sind beim Vermessungs- und Katasteramt zu erfragen. Es fallen die gleichen Gebühren an wie bei einem Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)

Verfahrensablauf

  1. Schriftlicher Antrag (auch per Internet, E-Mail oder Fax möglich) durch den:die Antragsteller:in.
  2. Abstimmung des Messungstermins durch das Vermessungs- und Katasteramt.
  3. Durchführung der örtlichen Messung und Mitteilung des Termins vor Ort, eventuell zeitlich versetzt.
    Die Mitarbeiter des Vermessungs- und Katasteramtes überprüfen in der Örtlichkeit zunächst, ob die Grenzzeichen der festzustellenden Grenze örtlich vorhanden sind. Fehlende Grenzzeichen werden neu gesetzt (abgemarkt).
    Dabei sind die Mitarbeiter des Vermessungs- und Katasteramtes berechtigt, auch benachbarte Grundstücke zu betreten oder zu befahren.
    Zum Abschluss der Vermessung wird eine Niederschrift über den Grenztermin aufgenommen. Die von der Vermessung betroffenen Personen (Beteiligte) werden rechtzeitig zum Termin schriftlich oder telefonisch geladen. Die geladenen Personen können sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. 
  4. Bekanntgabe an alle nichtanwesenden Beteiligten durch Versenden einer Kopie der Urkunde.
  5. Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster
  6. Versenden des Kostenbescheides, bei Veränderungen im Liegenschaftskataster Versenden der Veränderungsmitteilungen.

Bearbeitungsdauer

• Ca. 3-4 Wochen nach Antragseingang wird die örtliche Vermessung durchgeführt
• Nach ca. 7 Wochen nach Antragseingang ist die Vermessung ins Liegenschaftskataster übernommen und der Kostenbescheid dem Kostenpflichtigen zugestellt.

Frist

Antragsfrist: 1 Monat(e)
Widerspruchsfrist nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung gegen Grenzfeststellung und Abmarkung.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Angabe der betroffenen Flurstücke: Nennung von Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung, d.h. Flur und Flurstücksnummer

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Grenzfeststellung und Abmarkung beantragen / Bremerhaven
  • Grenzfeststellungsvermessung für Rechtssicherheit und dauerhafte Sicherung des Eigentums am Grund und Boden sowie Wahrung des Grenzfriedens
  • Nachweis der Lage der Grundstücksgrenzen im Liegenschaftskataster 
  • Päzise Feststellung und Kennzeichung des Grenzverlaufs durch eine:n Vermessungsingenieur:in vor Ort mit Grenzzeichen, wie z.B. Grenzsteinen, Kunststoffmarken, Meißelkreuzen 
  • Dokumentation von Abweichungen zu bestehenden Grenzeinrichtungen, wie z.B. Zäune.
  • zust. Stelle: Vermessungs- und Katasteramt/Vermessung und Liegenschaftskataster

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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