Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Wohnberechtigungsschein beantragen

Bremen 99107022012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107022012000

Leistungsbezeichnung

Wohnberechtigungsschein beantragen

Leistungsbezeichnung II

Wohnberechtigungsschein beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

B-Schein (Synonym), WBS (Synonym), Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

24.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Ein Wohnberechtigungsschein könnte Ihnen zustehen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen erhalten. Ein Wohnberechtigungsschein ist für den Bezug einer geförderten, mietgünstigen Wohnung erforderlich.

Volltext

Ein Wohnberechtigungsschein wird sowohl für den Bezug einer geförderten Mietwohnung als auch für die Beantragung von Fördermitteln für ein Eigentumsobjekt erteilt.

Ob ein Wohnberechtigungsschein erteilt werden kann und welche Wohnungsgröße bezogen werden darf, hängt von zwei Faktoren ab:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens

Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich bestimmter Frei- und Abzugsbeträge.

Erforderliche Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis

    bei vorhandener Schwerbehinderung

  • Schulbescheinigung

    bei Kindern ab 16 Jahren.

    Sowohl für Miet- als auch Lastenzuschuss.

  • Bescheid über den Bezug von Pflegegeld

    bei vorhandener Schwerbehinderung.

    Sowohl für Miet- als auch Lastenzuschuss.

  • Kopie des Passes

    bei ausländischen Mitbürgern

  • Derzeitiger Mietvertrag oder Räumungsurteil oder sonstiger Nachweis über die bestehende Obdachlosigkeit

    bei Beantragung eines Wohnungsnotstandes

  • Letzter Steuerbescheid / letzte Steuererklärung, Gewinn- und Verlustrechnung

    bei Selbstständigen

  • Bescheid über Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bzw. Bescheid über Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung

    bei Erwerbslosen oder Sozialhilfeempfängern.

    Sowohl für Miet- als auch Lastenzuschuss.

  • Sämtliche Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder der letzten 12 Monate
    • Verdienstbescheinigung
    • Steuerfreie Einnahmen und Kapitalerträge
  • Immatrikulationsbescheinigung

    Bei Studenten

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder
    Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr
  • Vorliegen der Volljährigkeit

Kosten

Für den Wohnberechtigungsschein ist eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro zu entrichten. Für den Fall, dass ein Schein verloren geht, kann mit einer formlosen Anforderung eine Zweitschrift gegen 10,00 Euro Gebühr beantragt werden. Die Gebühr entfällt, wenn Sozialleistungen bezogen werden.

Verfahrensablauf

Ein schriftlicher Antrag auf dem amtlichen Vordruck muss gestellt werden.

Der unterschriebene und ausgefüllte Antrag kann nur per Post zugesandt oder persönlich abgegeben werden.

Der Wohnberechtigungsschein wird ungültig, wenn sich nach Erhalt die Anzahl der im Schein aufgeführten Haushaltsmitglieder ändert.

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)
wenn alle erforderlichen Unterlagen und Angaben vorliegen.

Frist

Der Wohnberechtigungsschein wird mit dem Bescheiddatum gültig. Die Gültigkeit des Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal