Anwohnerzone Weserstadion
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Sie sind Anwohner:in oder ansässige:r Gewerbetreibende:r / Freiberufler:in / Institution / Verein und wollen eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um in die Anwohnerzone rund um das Weser-Stadion einfahren zu dürfen?
- Mit der Anwohnerzone sollen die Parksuchverkehre und das Parken der Stadionbesucher in dem Weser-Stadion-nahen Bereich verhindert und so die Anwohner*innen von diesen Verkehren entlastet werden.
- Die Zufahrten in die Zone werden von der Polizei und einem privaten Sicherheitsdienst kontrolliert.
- Nur Anwohner*innen und ansässige Gewerbetreibende dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung in die Anwohnerzone einfahren.
- Eine solche Ausnahmegenehmigung können Sie beim ASV beantragen.
- Unterlagen Anwohnerzone Weser-Stadion
- Online-Antrag
- bei Anwohner - Hauptwohnsitz: eine Kopie des Personalausweises ist nicht erforderlich
- bei Anwohner - Nebenwohnsitz / Auskunftssperre: aktuelle Kopie der Meldebescheinigung
- bei Gewerbebetrieben: keine Unterlagen erforderlich, wenn das Gewerbe im Gewerberegister registriert ist. Ansonsten bitte einen aktuellen Nachweis beifügen, dass das Gewerbe in der Anwohnerzone Weser-Stadion ansässig ist
- bei Freiberufler*innen, Institutionen und Vereinen ist ein aktueller Nachweis über die Arbeitsräume / Büroräume vorzulegen (z.B. in Form einer aktuellen Bestätigung vom Vermieter oder eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder eines aktuellen Mietvertrages oder einer aktuellen Stromrechnung oder Ähnliches)
- vollständige aufgeklappte Vorderseite einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
Berechtigt sind alle Anwohner*innen und Gewerbetreibenden der Anwohnerzone, die ein eigenes oder ihnen zur Nutzung überlassenes Fahrzeug nachweisen.
Antragsstellung per Online-Formular mit entsprechenden Nachweisen.
Bei Verlust der Ausnahmegenehmigung (DIN A4-Dokument) und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse anwohnerzone@asv.bremen.de zu senden. Per Post oder Einwurf im Hausbriefkasten geht dieses natürlich auch.
Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 35,00 Euro.
Wo und wann ist gesperrt?
- Gesperrt ist der Bereich zwischen Stader Straße und Lüneburger Straße sowie Am Schwarzen Meer/Am Hulsberg und Osterdeich für Autos
- Motorräder sind von der Sperrung ausgenommen
- Die Sperrung der Anwohnerzone beginnt 2,5 Stunden vor einer Großveranstaltung im Weser-Stadion und endet kurze Zeit nach Veranstaltungsbeginn
- Der Osterdeich bleibt zwischen Lübecker Straße und Stader Straße bis kurz nach Veranstaltungsende gesperrt
Diese Regelung gilt für Großveranstaltungen im Weser-Stadion.
- Bürgerbüro Servicenummer E-Mail: Buergerbuero@ASV.Bremen.de
Telefon: +49 421 361 31092 - Funktionspostfach Anwohnerzone E-Mail: anwohnerzone@asv.bremen.de