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Anwohnerzone Weserstadion

Bremen 99108001011001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108001011001

Leistungsbezeichnung

Anwohnerzone Weserstadion

Leistungsbezeichnung II

Anwohnerzone Weserstadion

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anwohnerparken (Synonym), Bewohnerparken (Synonym), Weser-Stadion (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

11.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie sind Anwohner:in oder ansässige:r Gewerbetreibende:r / Freiberufler:in / Institution / Verein und wollen eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um in die Anwohnerzone rund um das Weser-Stadion einfahren zu dürfen?

Volltext

  • Mit der Anwohnerzone sollen die Parksuchverkehre und das Parken der Stadionbesucher in dem Weser-Stadion-nahen Bereich verhindert und so die Anwohner*innen von diesen Verkehren entlastet werden.
  • Die Zufahrten in die Zone werden von der Polizei und einem privaten Sicherheitsdienst kontrolliert.
  • Nur Anwohner*innen und ansässige Gewerbetreibende dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung in die Anwohnerzone einfahren.
  • Eine solche Ausnahmegenehmigung können Sie beim ASV beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen Anwohnerzone Weser-Stadion
    • Online-Antrag
    • bei Anwohner - Hauptwohnsitz: eine Kopie des Personalausweises ist nicht erforderlich
    • bei Anwohner - Nebenwohnsitz / Auskunftssperre: aktuelle Kopie der Meldebescheinigung
    • bei Gewerbebetrieben: keine Unterlagen erforderlich, wenn das Gewerbe im Gewerberegister registriert ist. Ansonsten bitte einen aktuellen Nachweis beifügen, dass das Gewerbe in der Anwohnerzone Weser-Stadion ansässig ist
    • bei Freiberufler*innen, Institutionen und Vereinen ist ein aktueller Nachweis über die Arbeitsräume / Büroräume vorzulegen (z.B. in Form einer aktuellen Bestätigung vom Vermieter oder eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder eines aktuellen Mietvertrages oder einer aktuellen Stromrechnung oder Ähnliches)
    • vollständige aufgeklappte Vorderseite einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)

Voraussetzungen

Berechtigt sind alle Anwohner*innen und Gewerbetreibenden der Anwohnerzone, die ein eigenes oder ihnen zur Nutzung überlassenes Fahrzeug nachweisen.

Kosten

Die Genehmigung erfolgt für die Berechtigten gebührenfrei. Wird nach Verlust ein Ersatz der Ausnahmegenehmigung (DIN A4-Dokument) und / oder Karte ausgestellt, ist eine Gebühr in Höhe von 35,00 EUR zu entrichten.

Verfahrensablauf

Antragsstellung per Online-Formular mit entsprechenden Nachweisen.

Bei Verlust der Ausnahmegenehmigung (DIN A4-Dokument) und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse anwohnerzone@asv.bremen.de zu senden. Per Post oder Einwurf im Hausbriefkasten geht dieses natürlich auch.

Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 35,00 Euro.

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen 2 bis 3 Wochen beträgt. Beginnt eine neue Saison (z. B. Saison ab 01.08.2024 – 31.07.2027) beträgt die Bearbeitungszeit auf Grund des hohen Antragsaufkommens ca. 3 Monate. Die Ausnahmegenehmigungen werden fristgerecht bis zum 31.07.2024 per Post zugestellt, wenn die Online-Anträge vollständig bis zum 30.06.2024 eingereicht werden.

Frist

Die Ausnahmegenehmigung ist jeweils bis 31.07. gültig.

Hinweise

Wo und wann ist gesperrt?

  • Gesperrt ist der Bereich zwischen Stader Straße und Lüneburger Straße sowie Am Schwarzen Meer/Am Hulsberg und Osterdeich für Autos
  • Motorräder sind von der Sperrung ausgenommen
  • Die Sperrung der Anwohnerzone beginnt 2,5 Stunden vor einer Großveranstaltung im Weser-Stadion und endet kurze Zeit nach Veranstaltungsbeginn
  • Der Osterdeich bleibt zwischen Lübecker Straße und Stader Straße bis kurz nach Veranstaltungsende gesperrt

Diese Regelung gilt für Großveranstaltungen im Weser-Stadion.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Bürgerbüro Servicenummer      E-Mail: Buergerbuero@ASV.Bremen.de
          Telefon: +49 421 361 31092
  • Funktionspostfach Anwohnerzone      E-Mail: anwohnerzone@asv.bremen.de

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare