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Parkerleichterung für Handwerker / Ausnahmegenehmigung für Handwerker

Bremen 99108003001002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108003001002

Leistungsbezeichnung

Parkerleichterung für Handwerker / Ausnahmegenehmigung für Handwerker

Leistungsbezeichnung II

Parkerleichterung für Handwerker / Ausnahmegenehmigung für Handwerker

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Parken (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie sind Handwerker bzw. betreiben ein bzw. handwerksähnliches Gewerbe und möchten für Ihr Fahrzeug gern eine Parkerleichterung beantragen?

Volltext

Ist Ihr Handwerk bzw. handwerksähnliches Gewerbe nachstehend aufgeführt, haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für Ihre Tätigkeit zu beantragen.

  • Dachdecker
  • Einbau von genormten Baufertigteilen
  • Elektriker
  • Feuerungs- und Schornsteinbauer
  • Gärtner
  • Gas- und Wasserinstallateure
  • Gebäudereiniger
  • Gerüstbauer
  • Glaser
  • Kachelofen- und Luftheizungsbauer
  • Kälteanlagenbauer
  • Klempner
  • Landschaftsbauer
  • Maler und Lackierer
  • Maurer
  • Raumausstatter
  • Rohr- und Kanalreiniger
  • Rolladen- und Jalousiebauer
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Schornsteinfeger
  • Tischler
  • Parkettleger
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  • Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
  • Zimmerer

Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das Abstellen des Kfz im

  • eingeschränkten Haltverbot
  • verkehrsberuhigten Bereich
  • an Parkuhren / Parkscheinautomaten

Werden regelmäßig Einsatzstellen in Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten aufgesucht, vermerken Sie es bitte gesondert im Antrag und beachten die zusätzlich entstehenden Gebühren.

Art der berechtigten Fahrzeuge

  • LKW und Werkstattwagen
  • PKW / Kombifahrzeug mit ausgebauter Rücksitzbank und fest eingebautem Regal im hinteren Bereich der Ladefläche Vorführung erforderlich
  • Pkw-Kombi mit fester Werbung und Zurrverrichtung oder fester Werbung und fest eingebautem Regal oder fester Werbung und Dachgepäckträger

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Handwerkerkarte oder des Gewerbescheins
  • Kopie des Kfz-Scheines
  • Falls es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, ist eine Kopie des Leasingvertrags einzureichen

Voraussetzungen

Das Gewerbe entspricht den oben genannten.

Kosten

Gültigkeitsdauer / Art - Gebühr in € / Kosten in Klammern = zusätzliche Gebühr Sondernutzung Fußgängerzone) 1 - 2 Tage - 11,50 € (17,00€) 3 – 14 Tage - 17,00 € (23,00€) 1 Monat - 30,00 € (35,50€) 6 Monate - 58,50 € (164,50€) 1 Jahr - 88,50 € (294,50€) 2 Jahre - 149,50 € (587,50€) 3 Jahre - 207,00 € (882,00€) Kennzeichenänderung - 11,50 (-) Verlust der AG bzw. deren Karte - 11,50 (-) Für jedes weitere gleichartige Fahrzeug berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 20 %, sofern es am selben Tag mit beantragt wird. Später nachgereichte Anträge fallen nicht darunter.

Verfahrensablauf

Auch bei der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung sind alle Unterlagen erforderlich!

Bei Fahrzeugwechsel: Bitte reichen Sie den neuen Kfz-Schein in Kopie ein.

Bei Fahrzeugaufgabe: Bitte senden Sie die Ausnahmegenehmigung an das ASV zurück.

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.

Frist

2 Wochen vorher beantragen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de oder als Fax unter 496-18087, 496-6945 zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 11,50 Euro.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Bürgerbüro Servicenummer      E-Mail: Buergerbuero@ASV.Bremen.de
          Telefon: +49 421 361 31092

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare