Deichschein Antrag
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Dafür brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung, die es Ihnen ermöglicht, die für Sie notwendigen bremischen Deiche zu befahren. Diese Fahrten werden nur für den kürzesten Weg, d. h. vom Hauptwohnsitz zum Zielort genehmigt.
- Grundsteuerbescheid (aktuellster)
Der letzte Grundsteuerbescheid vom Finanzamt (mind. jedoch von 2016) gilt im Service Center Bau als Eigentumsnachweis für Sie als Eigentümer einer Wohnung/eines Hauses
- Quittungen
- Antragsbegründung mit entsprechendem Nachweis
- wenn Sie Verträge etc. älteren Datums einreichen, sind auf jeden Fall aktuelle Nachweise einzureichen, die die „Gültigkeit des Vertrages“ bestätigen
- Kraftfahrzeugschein
- Nachweis über Pacht - Zahlung z. B. durch aktuellen Kontoauszug
Sie erhalten eine Jahresgenehmigung nur
- für Verwandtenbesuche (nur Eltern, Kinder und Geschwister)
- zur Pflege eines Parzellengrundstück
- zwecks Pferdehaltung
- Sonstiges ? – bitte geben Sie Ihren Grund an
Anwohner dürfen die Deiche und Wege ohne eine Ausnahmegenehmigung befahren. Bei einer Kontrolle reicht die Vorlage eines gültigen Personalausweises aus.
Die Deiche sind grundsätzlich für den Lieferverkehr freigegeben - außer: der Hodenberger Deich. Bei Kontrolle sind der Fahrzeugschein und Lieferschein vorzulegen.
Bei gewichtsbeschränkten Deichen ist eine Ausnahmegenehmigung für gewichtsbeschränkte Straßen zu beantragen, falls das zulässige Gesamtgewicht überschritten werden sollte.
Gäste, der an den genannten Straßen und Wege liegenden Gastwirtschaften, Bekannte, Freunde von Anwohnern / Anliegern erhalten keine Ausnahmegenehmigung. Sie können jedoch Tageskarten zum Befahren der Deiche bei Polizeirevieren beziehen: in Horn, Oberneuland, Borgfeld, Schwachhausen und Findorff.
Eine Verlängerung der Genehmigung für Pferdehofbesucher wird nur für ein Jahr ausgestellt.
Der Grundbuchauszug oder der Grundsteuerbescheid wird benötigt, damit der Antragsteller sein Eigentum nachweisen kann. Angesprochen sind hier nicht die Bewohner der Deichstraßen, sondern vorwiegend Landwirte, die dort Ländereien, Wiesen etc. haben, aber dort nicht wohnen. Oder Pferdehalter die sich eine Wiese auf dem Deich gekauft haben und dort ihr Pferd untergebracht haben etc.
Der Grundbuchauszug wird benötigt, da Ländereien (Wiesen etc.) nicht einzeln im Grundsteuerbescheid ausgewiesen sind, dieser Nachweis aber zwingend zur Prüfung des Antrages auf Befahren von Deichstraßen und –wegen benötigt wird.
- Bürgerbüro Servicenummer E-Mail: Buergerbuero@ASV.Bremen.de
Telefon: +49 421 361 31092