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Deichschein Antrag

Bremen 99090031001000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99090031001000

Leistungsbezeichnung

Deichschein Antrag

Leistungsbezeichnung II

Deichschein

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

13.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten einen Deich befahren?

Volltext

Dafür brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung, die es Ihnen ermöglicht, die für Sie notwendigen bremischen Deiche zu befahren. Diese Fahrten werden nur für den kürzesten Weg, d. h. vom Hauptwohnsitz zum Zielort genehmigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Grundsteuerbescheid (aktuellster)

    Der letzte Grundsteuerbescheid vom Finanzamt (mind. jedoch von 2016) gilt im Service Center Bau als Eigentumsnachweis für Sie als Eigentümer einer Wohnung/eines Hauses

  • Quittungen
  • Antragsbegründung mit entsprechendem Nachweis
  • wenn Sie Verträge etc. älteren Datums einreichen, sind auf jeden Fall aktuelle Nachweise einzureichen, die die „Gültigkeit des Vertrages“ bestätigen
  • Kraftfahrzeugschein
  • Nachweis über Pacht - Zahlung z. B. durch aktuellen Kontoauszug

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Jahresgenehmigung nur

  • für Verwandtenbesuche (nur Eltern, Kinder und      Geschwister)
  • zur Pflege eines Parzellengrundstück
  • zwecks Pferdehaltung
  • Sonstiges ? – bitte geben Sie Ihren Grund an

 

Anwohner dürfen die Deiche und Wege ohne eine Ausnahmegenehmigung befahren. Bei einer Kontrolle reicht die Vorlage eines gültigen Personalausweises aus.

Die Deiche sind grundsätzlich für den Lieferverkehr freigegeben - außer: der Hodenberger Deich. Bei Kontrolle sind der Fahrzeugschein und Lieferschein vorzulegen.

Bei gewichtsbeschränkten Deichen ist eine Ausnahmegenehmigung für gewichtsbeschränkte Straßen zu beantragen, falls das zulässige Gesamtgewicht überschritten werden sollte.

Gäste, der an den genannten Straßen und Wege liegenden Gastwirtschaften, Bekannte, Freunde von Anwohnern / Anliegern erhalten keine Ausnahmegenehmigung. Sie können jedoch Tageskarten zum Befahren der Deiche bei Polizeirevieren beziehen: in Horn, Oberneuland, Borgfeld, Schwachhausen und Findorff.

Eine Verlängerung der Genehmigung für Pferdehofbesucher wird nur für ein Jahr ausgestellt.

Kosten

Tageskarten (gültig für 2 Tage gegen eine Gebühr von 1,00 Euro oder 14-Tages-Karten gegen eine Gebühr von 2,50 Euro) Jahresgenehmigung 11,50 PKW / 20,00 LKW 2 Jahresgenehmigung 20,00 PKW / 40,00 LKW 3 Jahresgenehmigung 30,00 PKW / 60,00 LKW Kennzeichenänderung 11,50 PKW / 11,50 LKW

Verfahrensablauf

Antragsstellung per Online-Formular

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.

Frist

Sollte 2 Wochen vorher beantragt werden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Grundbuchauszug oder der Grundsteuerbescheid wird benötigt, damit der Antragsteller sein Eigentum nachweisen kann. Angesprochen sind hier nicht die Bewohner der Deichstraßen, sondern vorwiegend Landwirte, die dort Ländereien, Wiesen etc. haben, aber dort nicht wohnen. Oder Pferdehalter die sich eine Wiese auf dem Deich gekauft haben und dort ihr Pferd untergebracht haben etc.

Der Grundbuchauszug wird benötigt, da Ländereien (Wiesen etc.) nicht einzeln im Grundsteuerbescheid ausgewiesen sind, dieser Nachweis aber zwingend zur Prüfung des Antrages auf Befahren von Deichstraßen und –wegen benötigt wird.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Bürgerbüro Servicenummer      E-Mail: Buergerbuero@ASV.Bremen.de
          Telefon: +49 421 361 31092

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare