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Beglaubigung von Kopien/Abschriften

Bremen 99014003035000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99014003035000

Leistungsbezeichnung

Beglaubigung von Kopien/Abschriften

Leistungsbezeichnung II

Beglaubigung von Kopien/Abschriften

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

21.02.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.

Ab sofort benötigen Sie keinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses am Express-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Express-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern.

Volltext

Das Bürgeramt beglaubigt Kopien, wenn

  • das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder
  • die Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.

Das Original muss hierzu vorgelegt werden.

Nicht beglaubigt werden dürfen:

  • Abschriften aus amtlichen Registern
  • Testamente
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
  • Gerichtsurteile
  • Vereins- und Handelsregisterauszüge
  • eidesstattliche Versicherungen
  • Generalvollmachten
  • Schriftstücke, die das Privatrecht betreffen bzw. für den privaten Gebrauch benötigt werden

Sofern Sie Kopien vorgenannter Dokumente beglaubigen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Kopien von Urkunden des Standesamtes (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden etc.) dürfen ebenfalls vom Bürgeramt nicht beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat. 

Hinweise

Es gibt Schulen, die eine Beglaubigung von dort ausgestellten Zeugnissen  kostenfrei bzw. kostengünstiger vornehmen. Dieses ist jedoch beim Schulsekretariat direkt zu erfragen.

Zur Fertigung von Kopien stehen Ihnen in den BürgerServiceCentern Münzkopierer zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

  • Original
  • Personalausweis/Reisepass

    Bei einer Beglaubigung eines deutschen Personalausweises/Reisepasses ist ein schriftlicher Nachweis mitzubringen, wofür diese Beglaubigung benötigt wird.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Gebühr: 2,10€
je Seite

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten

Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten werden nur zur Vorlage bei einer deutschen Behörde vorgenommen. Die Behörde muss vom Antragsteller benannt werden können, da sie in den Beglaubigungsstempel aufzunehmen ist.

Beglaubigungen sind möglich, bei Vorlage

  • eines ausländischen Dokumentes mit Übersetzung (von einem in Deutschland amtlich vereidigten Dolmetscher erstellt)
  • eines ausländischen Dokumentes in lateinischer Schrift ohne Übersetzung
  • einer deutschen Übersetzung eines ausländischen Dokumentes im Original

Ausländische Dokumente in anderen als lateinischen Schriftzeichen (bspw. russisch, chinesisch, etc.) ohne Übersetzung können nicht beglaubigt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden