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Einrichtung eines persönlichen Behindertenparkplatzes

Bremen 99108003001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108003001000

Leistungsbezeichnung

Einrichtung eines persönlichen Behindertenparkplatzes

Leistungsbezeichnung II

Einrichtung eines persönlichen Behindertenparkplatzes

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Parken (Synonym), Behinderung (Synonym), Behinderte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.12.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Unter bestimmten Voraussetzungen kann für behinderte Personen ein persönlicher Behindertenparkplatz am Wohnort oder am Arbeitsort eingerichtet werden.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind im einzelnen

  • Feststellung des Versorgungsamtes, dass eine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG) oder eine Erblindung (Bl) vorliegt.
  • Keine Garage oder Abstellplatz außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche oder in zumutbarer Entfernung zur Wohnung
  • Starker Parkdruck, so dass die Einrichtung eines reservierten Parkplatzes erforderlich wird.

Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit, eine  allgemeine Parkerlaubnis zu beantragen, die Ihnen das Parken auf den allgemeinen Behindertenparkplätzen erlaubt.

Kosten

Die Einrichtung eines persönlichen Behindertenparkplatzes ist für Sie kostenfrei. Für eine Neuausstellung der Ausnahmegenehmigung bzw. der Karte bei Verlust berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 11,50 Euro.

Verfahrensablauf

Bitte füllen Sie das Online-Antragsformular aus.

Bearbeitungsdauer

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Einrichtung eines persönlichen Behindertenparkplatzes aufgrund der umfangreichen Prüfungen und des Anhörungsverfahrens nicht innerhalb kürzester Zeit erfolgen kann. Insbesondere in den Wintermonaten gestaltet sich die Markierung des Platzes als schwierig, da die Markierung auf trockener Straßenoberfläche aufgebracht werden muss.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare