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Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gemeinnützige Einrichtung und sozialer Dienst

Bremen 99108003001003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108003001003

Leistungsbezeichnung

Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gemeinnützige Einrichtung und sozialer Dienst

Leistungsbezeichnung II

Ausnahmegenehmigung für "Soziale Dienste"

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Pflegedienst (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der berechtigte Personenkreis für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung "Soziale Dienste" sind

  • Ambulante Pflegedienste
  • Hebammen

Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das Abstellen des Kfz

  • in Strecken eingeschränkten Haltverbots
  • in Zonenhaltverboten
  • in verkehrsberuhigten Bereichen
  • in Anwohnerparkgebieten

Werden regelmäßig Einsatzstellen in Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten aufgesucht, vermerken Sie es bitte gesondert im Antrag und beachten die zusätzlich entstehenden Gebühren.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung

  • Kopie des Kfz-Scheines
  • Versorgungsvertrag der Krankenkasse
  • Arbeitsvertrag, falls es sich um eine Ausnahmegenehmigung für ein Privatfahrzeug handelt
  • Hebammen müssen ihren Berufsstand nachweisen

Bei Fahrzeugwechsel:

Die alte Ausnahmgenehmigung und die orange Karte müssen im Original zurückgegeben werden. Der neue Fahrzeugschein muss in Kopie eingereicht werden. Ein Kennzeichenwechsel verursacht eine Gebühr in Höhe von 11,50 €.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Bitte füllen Sie den Online-Antrag aus (siehe rechte Spalte - Online Abwicklung): Nach dem Eingang des Online-Antrags wird eine Eingangsbestätigung versendet. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per Post oder per Fax (04 21 / 496 – 69 45) übermitteln. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de oder als Fax unter 496-18087, 496-6945 zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 11,50 Euro.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Bürgerbüro Servicenummer      E-Mail: Buergerbuero@ASV.Bremen.de
          Telefon: +49 421 361 31092

Zuständige Stelle

nicht vorhanden