Bewohnerparken - Gewerbe
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben durch
Antragsberechtigte sind Gewerbetreibende und Freiberufler:innen, die ihren Sitz in einem Bewohnerparkgebiet haben.
Halter:in oder Nutzungsberechtigte:r für das beantragte Fahrzeug muss die Firma oder der/die Freiberufler:in sein. Als Nachweis benötigen wir den Fahrzeugschein.
Sollte die Beschränkung auf ein Kennzeichen nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an uns. Ihre: zuständige Ansprechpartner:in finden Sie am Ende dieser Seite.
Besonderheit: Pro Gewerbe wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Vorausgesetzt, die Firma verfügt über keinen Stellplatz oder Garage.
Bei Car-Sharing oder wenn Sie vorübergehend einen Leihwagen benutzen, wenden Sie sich bitte an uns. Ihre zuständigen Ansprechpartner finden Sie am Ende dieser Seite.
Benötigte Unterlagen auf einen Blick - bei Neuantrag und Verlängerung
- Kopie der Gewerbeanmeldung als Nachweis über Firmensitz
- Kopie des Fahrzeugscheines
- Kopie des Fahrzeugscheines und eine Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters wenn es sich nicht um das eigene Fahrzeug handelt
Ein Antrag kann
- per Online-Formular gestellt werden
Onlineantrag:
- Nutzen Sie das Online-Formular unter "Weitere Informationen" – "Online Service".
- Nach dem Eingang des Online-Antrags bekommen Sie eine Eingangsbestätigung.
- Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per E-Mail an buergerbuero@asv.bremen.de, per Post, Einwurf im Hausbriefkasten oder per Fax (0421/ 361-6941) übermitteln. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung eingegangen sein, wird der Antrag als gegenstandslos betrachtet. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung.
- Die Dokumente werden per Post an den Antragsteller oder die Antragstellerin verschickt.
Wenn Sie über keinen PC bzw. Internetzugang verfügen und den Online-Dienst nicht nutzen können, melden Sie sich bitte telefonisch zur Klärung Ihres Anliegens.
Persönliche Termine sind nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Verlustanzeige:
- Das Formular finden Sie unter "Weitere Informationen" – "Formulare" – "Verlustanzeige".
- Sie können die Verlustanzeige auf unterschiedliche Art einreichen:
- Per Mail nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de
- Schriftlich per Post
- Einwurf in den Hausbriefkasten
- Per Fax nutzen Sie bitte 0421 361-6941
- Bürgerbüro Servicenummer E-Mail: Buergerbuero@ASV.Bremen.de
Telefon: +49 421 361 31092