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Bewohnerparken - Gewerbe

Bremen 99108001036000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108001036000

Leistungsbezeichnung

Bewohnerparken - Gewerbe

Leistungsbezeichnung II

Bewohnerparken - Gewerbe

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Parken (Synonym), Anwohnerparken (Synonym), Bewohnerparken (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

11.11.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Antragsberechtigte sind Gewerbetreibende und Freiberufler:innen, die ihren Sitz in einem Bewohnerparkgebiet haben.

Halter:in oder Nutzungsberechtigte:r für das beantragte Fahrzeug muss die Firma oder der/die Freiberufler:in sein. Als Nachweis benötigen wir den Fahrzeugschein.

Sollte die Beschränkung auf ein Kennzeichen nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an uns. Ihre: zuständige Ansprechpartner:in finden Sie am Ende dieser Seite.

Besonderheit: Pro Gewerbe wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Vorausgesetzt, die Firma verfügt über keinen Stellplatz oder Garage.  

Bei Car-Sharing oder wenn Sie vorübergehend einen Leihwagen benutzen, wenden Sie sich bitte an uns. Ihre zuständigen Ansprechpartner finden Sie am Ende dieser Seite.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Benötigte Unterlagen auf einen Blick - bei Neuantrag und Verlängerung

  • Kopie der Gewerbeanmeldung als Nachweis über Firmensitz
  • Kopie des Fahrzeugscheines
  • Kopie des Fahrzeugscheines und eine Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters wenn es sich nicht um das eigene Fahrzeug handelt

Kosten

Gebühr: 30€
1 Monat
Gebühr: 58,50€
½ Jahr
Gebühr: 88,50€
1 Jahr
Gebühr: 11,50€
Kennzeichenänderung
Gebühr: 11,50€
Verlust der AG bzw. deren Karte
Die Zahlung erfolgt per Rechnung.

Verfahrensablauf

Ein Antrag kann

  • per Online-Formular gestellt werden 

Onlineantrag:

  • Nutzen Sie das Online-Formular unter "Weitere Informationen" – "Online Service".
  • Nach dem Eingang des Online-Antrags bekommen Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per E-Mail an buergerbuero@asv.bremen.de, per Post, Einwurf im Hausbriefkasten oder per Fax (0421/ 361-6941) übermitteln. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung eingegangen sein, wird der Antrag als gegenstandslos betrachtet. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung.
  • Die Dokumente werden per Post an den Antragsteller oder die Antragstellerin verschickt.

Wenn Sie über keinen PC bzw. Internetzugang verfügen und den Online-Dienst nicht nutzen können, melden Sie sich bitte telefonisch zur Klärung Ihres Anliegens.

Persönliche Termine sind nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Verlustanzeige:

  • Das Formular finden Sie unter "Weitere Informationen" – "Formulare" – "Verlustanzeige".
  • Sie können die Verlustanzeige auf unterschiedliche Art einreichen:
    • Per Mail nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de
    • Schriftlich per Post
    • Einwurf in den Hausbriefkasten
    • Per Fax nutzen Sie bitte 0421 361-6941

Bearbeitungsdauer

Ausnahmegenehmigungen sowie Anträge zum Bewohnerparken Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Bürgerbüro Servicenummer      E-Mail: Buergerbuero@ASV.Bremen.de
          Telefon: +49 421 361 31092

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare