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Bewohnerparken - Besucher:in

Bremen 99108001036001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108001036001

Leistungsbezeichnung

Bewohnerparken - Besucher:in

Leistungsbezeichnung II

Bewohnerparken - Besucher:in

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anwohnerparken (Synonym), Bewohnerparken (Synonym), Parken (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Als Bewohner:in eines Bewohnerparkgebietes können Sie für Ihre Gäste Besucherkarten erwerben.

Es gibt Tageskarten, die nur im Zehnerblock erhältlich sind oder Besucherwochenkarten, die einzeln abgegeben werden.

Bitte beachten Sie: Besucherkarten werden nur an Bewohner:innen abgegeben. Gewerbetreibende / Institutionen / Freiberufler:innen / Vereine können keine Besucherblöcke oder Wochenkarten beantragen.

Es können maximal 2 Besucherblöcke oder 4 Wochenkarten oder 1 Besucherblock und 2 Wochenkarten im Monat erworben werden.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Benötigte Unterlagen auf einen Blick - bei Neuantrag und erneuter Antragstellung

  • Kopie der Meldebescheinigung (nur bei Nebenwohnsitz / Auskunfssperre)

Kosten

Gebühr: 25€
Besucherblock (10 Karten / 1 Karte = 1 Kalendertag gültig)
Gebühr: 15€
Besucherwochenkarte (7 Tage)
Die Zahlung erfolgt per Rechnung.

Verfahrensablauf

Ein Antrag kann

  • per Online-Formular gestellt werden 

Onlineantrag:

  • Nutzen Sie das Online-Formular unter "Weitere Informationen" – "Online Service".
  • Nach dem Eingang des Online-Antrags bekommen Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per E-Mail an buergerbuero@asv.bremen.de, per Post oder per Einwurf im Hausbriefkasten übermitteln. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung eingegangen sein, wird der Antrag als gegenstandslos betrachtet. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung.
  • Die Dokumente werden per Post an den Antragsteller oder die Antragstellerin verschickt.

Wenn Sie über keinen PC bzw. Internetzugang verfügen und den Online-Dienst nicht nutzen können, melden Sie sich bitte telefonisch zur Klärung Ihres Anliegens.

Persönliche Termine sind nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Verlustanzeige:

  • Das Formular finden Sie unter "Weitere Informationen" – "Formulare" – "Verlustanzeige".
  • Sie können die Verlustanzeige auf unterschiedliche Art einreichen:
    • Per Mail nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de
    • Schriftlich per Post
    • Einwurf in den Hausbriefkasten

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Anträge auf Zusendung von Besucherkarten / Wochenkarten derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die Besucherkarten / Wochenkarten dürfen nicht weiterverkauft und auch nicht an Gewerbe oder Mitarbeiter:innen von Gewerbebetrieben / Institutionen / Freiberufler:innen / Vereinen weitergegeben werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Bürgerbüro Servicenummer      E-Mail: Buergerbuero@ASV.Bremen.de
          Telefon: +49 421 361 31092

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare