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Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

Bremen 99010022001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010022001000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie leben in Bremen mit dem Status Duldung und die Ausreise aus Deutschland ist Ihnen auf längere Zeit aus Gründen unmöglich, die Sie nicht verschuldet haben, dann können Sie beim Migrationsamt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Dies gilt auch, wenn Sie seit mehreren Jahren geduldet in Bremen leben und Sie sich gut / nachhaltig integriert haben.
Mehr über die Voraussetzungen erfahren Sie hier:

Volltext

Wenn Sie in Bremen mit dem Status Duldung leben und Ihnen die Ausreise aus Deutschland auf längere Zeit aus Gründen unmöglich ist, die Sie nicht verschuldet haben, können Sie beim Migrationsamt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Solche Gründe können z.B. sein:

  • dass Ihnen eine sichere Rückkehr in Ihr Heimatland nicht möglich ist,
  • dass Sie längerfristig so schwer erkrankt sind, dass Sie nicht reisefähig sind,
  • dass Sie für die Betreuung eines Kindes in Bremen verantwortlich sind oder für die Pflege eines nahen Angehörigen gebraucht werden.
  • Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen kommt z.B. auch in Betracht, wenn Sie
  • Jugendlich oder unter 21 Jahre sind und
  • seit min. 4 Jahren in Deutschland leben und erfolgreich die Schule besuchen oder eine Ausbildung machen.
  • Oder wenn Sie seit mindestens acht Jahren oder, falls Sie zusammen mit einem minderjährigen Kind leben, seit mindestens sechs Jahren in Deutschland leben und sich nachhaltig in Deutschland integriert haben.

Weitere Voraussetzungen sind, dass kein Zweifel an Ihrer Identität besteht, sie straffrei sind und dass Sie, wenn Sie erwachsen sind, nach Möglichkeit den Lebensunterhalt selbst sichern oder sich nachweislich darum bemühen, sofern Ihnen dies wegen Kindererziehung oder Krankheit nicht unmöglich sein sollte.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Wir informieren Sie über die Kosten, wenn wir prüfen, ob die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Sie in Betracht kommt.

Verfahrensablauf

Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie die Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfüllen, können Sie diese beim Migrationsamt beantragen. Z.B. bei Ihrem nächsten Termin zur Verlängerung Ihrer Duldung. Sie können an uns aber auch eine schriftliche Anfrage per E-Mail senden an mailto:ref30@migrationsamt.bremen.de

Die MitarbeiterInnen des Migrationsamts prüfen aber auch von sich aus, ob u.W. die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen und thematisieren die Frage bei der Verlängerung Ihrer Duldung, wenn dies aus unserer Sicht der Fall sein sollte.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden. Wenn die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, kann die Aufenthaltserlaubnis umgehend erteilt werden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden