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Wohnsitz anmelden, Zuzug aus dem Ausland

Bremen 99115005104000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005104000

Leistungsbezeichnung

Wohnsitz anmelden, Zuzug aus dem Ausland

Leistungsbezeichnung II

Wohnsitz anmelden, Zuzug aus dem Ausland

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Wohnungsanmeldung (Synonym), Meldebestätigung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

09.05.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

In allen BürgerServiceCentern werden täglich in den späten Nachmittagsstunden zusätzliche Termine für die kommenden Tage freigegeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.

Volltext

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung bei einer der BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung von Familien bzw. die Anmeldung von Einzelpersonen unterschiedliche Formulare angeboten werden. Dabei ist das  Formular für die Anmeldung von Einzelpersonen  auch von gemeinsam umziehenden, aber nicht miteinander verheirateten/in gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Personen  zu verwenden.

Bei Zuzug aus dem Ausland ist grundsätzlich persönliches Erscheinen für alle meldepflichtigen Personen erforderlich.

Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Bei diesem muss es sich nicht um einen vereidigten Dolmetscher handeln. Es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.

Die Anmeldung übers Internet ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis

    z.B.: Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass

  • Formular: Anmeldung bei einer Meldebehörde

    Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".

  • Formular: Wohnungsgeberbestätigung

    Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".

  • Für die Anmeldung verheirateter Personen

    Eheurkunde. Sofern keine internationalen Eheurkunden vorhanden sind: zusätzlich Übersetzung eines vereidigten Übersetzer und gegebenenfalls Legalisation/Apostille.

  • Für die Anmeldung von Kindern

    Geburtsurkunden. Sofern keine internationalen Geburtsurkunden vorhanden sind: zusätzlich Übersetzung eines vereidigten Übersetzers.

Voraussetzungen

  • Alle anzumeldenden Personen (auch Kinder) müssen bei einem Zuzug aus dem Ausland persönlich zum Termin der Wohnsitzanmeldung erscheinen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Wenn Sie aus dem Ausland nach Bremen gezogen sind, müssen Sie in einem der Bürgerservicecenter in Bremen Ihren Wohnsitz anmelden.

  • Vereinbaren Sie einen Termin in einem der Bürgerservicecenter um Ihren Wohnsitz nach Zuzug aus dem Ausland anzumelden.
  • Es müssen alle anzumeldenden Personen (auch Kinder) persönlich zum Termin erscheinen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragsfrist: 2 Woche(n)
nach Bezug des neuen Wohnraums. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Vereinbarung eines Termins.

Weiterführende Informationen

Hinweise

  • Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Bei diesem muss es sich nicht um einen vereidigten Dolmetscher handeln. Es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.
  • Ab dem vollendeten 16.Lebensjahr ist keine Unterschrift der Erziehungsberechtigten nötig
  • Fahrzeugpapiere müssen auch geändert werden
  • Führerscheine werden nicht geändert.

Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88662.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden