Wohnsitz anmelden, Zuzug aus dem Ausland
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In allen BürgerServiceCentern werden täglich in den späten Nachmittagsstunden zusätzliche Termine für die kommenden Tage freigegeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung bei einer der BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung von Familien bzw. die Anmeldung von Einzelpersonen unterschiedliche Formulare angeboten werden. Dabei ist das Formular für die Anmeldung von Einzelpersonen auch von gemeinsam umziehenden, aber nicht miteinander verheirateten/in gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Personen zu verwenden.
Bei Zuzug aus dem Ausland ist grundsätzlich persönliches Erscheinen für alle meldepflichtigen Personen erforderlich.
Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Bei diesem muss es sich nicht um einen vereidigten Dolmetscher handeln. Es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.
Die Anmeldung übers Internet ist nicht möglich.
- Identitätsnachweis
z.B.: Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass
- Formular: Anmeldung bei einer Meldebehörde
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
- Formular: Wohnungsgeberbestätigung
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
- Für die Anmeldung verheirateter Personen
Eheurkunde. Sofern keine internationalen Eheurkunden vorhanden sind: zusätzlich Übersetzung eines vereidigten Übersetzer und gegebenenfalls Legalisation/Apostille.
- Für die Anmeldung von Kindern
Geburtsurkunden. Sofern keine internationalen Geburtsurkunden vorhanden sind: zusätzlich Übersetzung eines vereidigten Übersetzers.
- Alle anzumeldenden Personen (auch Kinder) müssen bei einem Zuzug aus dem Ausland persönlich zum Termin der Wohnsitzanmeldung erscheinen.
Wenn Sie aus dem Ausland nach Bremen gezogen sind, müssen Sie in einem der Bürgerservicecenter in Bremen Ihren Wohnsitz anmelden.
- Vereinbaren Sie einen Termin in einem der Bürgerservicecenter um Ihren Wohnsitz nach Zuzug aus dem Ausland anzumelden.
- Es müssen alle anzumeldenden Personen (auch Kinder) persönlich zum Termin erscheinen.
- Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Bei diesem muss es sich nicht um einen vereidigten Dolmetscher handeln. Es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.
- Ab dem vollendeten 16.Lebensjahr ist keine Unterschrift der Erziehungsberechtigten nötig
- Fahrzeugpapiere müssen auch geändert werden
- Führerscheine werden nicht geändert.
Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88662.