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Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge Zuteilung

Bremen 99036031069000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036031069000

Leistungsbezeichnung

Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge Zuteilung

Leistungsbezeichnung II

E-Kennzeichen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

hybrid (Synonym), elektrisch (Synonym), elektro (Synonym), E-Mobil (Synonym), Elektro-Mobil (Synonym), Hybridantrieb (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.05.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".

Reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge können auf Antrag ein E-Kennzeichen erhalten.

Der Antrag kann im Rahmen der Bearbeitung der Zulassung oder Umschreibung formlos gestellt werden.

Volltext

Ist keine eindeutige Zuordnung des Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörde möglich, muss als geeigneter Nachweis ein Gutachten einer Prüforganisation oder eine Herstellerbescheinigung vorgelegt werden.

Von außen aufladbare Hybridfahrzeuge dürfen eine Kohlendioxidemission von höchstens 50g/km aufweisen und müssen eine Mindestreichweite mit rein elektrischem Antrieb von 30 km (ab 01.01.2018 40 km) aufweisen.

Seit dem 01.10.2017 kann das E-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Gebühr: 27€
Wenn das Fahrzeug mit E-Kennzeichen zugelassen oder nach Bremen umgeschrieben werden soll, werden keine zusätzlichen Gebühren fällig. Die Kosten für eine Zulassung bzw. Umschreibung entnehmen Sie bitte den jeweiligen Dienstleistungsbeschreibungen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Online Service nutzen, ist nur eine Bezahlung mit Kreditkarte möglich.

Verfahrensablauf

Termine können Sie jederzeit online über www.service.bremen.de/dienststelle/termine reservieren oder telefonisch Mo-Fr von 7:00 - 18:00 Uhr unter den folgenden Telefonnummern vereinbaren:

KFZ-Zulassungsbehörde: (0421) 361-88668 oder (0421) 115  
Bürgerservice-Nord: (0421) 361-88644 oder (0421) 115

Tipp:
Die Kennzeichenschilder können während der Zulassung hergestellt werden. Dafür haben sich private Anbieter in der Nähe des Behördenzentrums Stresemannstr. 48 und des BSC-Nord angesiedelt. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbezirk versehen. Rechtsgrundlagen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden