Sterbefall - Anmeldung und Beurkundung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Sterbeurkunde (Synonym), Tod (Synonym), Verstorbene (Synonym), Sterbefall (Synonym), Totgeburt (Synonym), Bestattungsinstitut (Synonym)
Fachlich freigegeben am
31.01.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sterbefälle werden in der Regel von den Bestattungsinstituten beim Standesamt angezeigt. Die Institute erledigen alle Formalitäten beim Standesamt und sind darüber informiert, welche Unterlagen im Einzelfall für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlich sind. Die Sterbeurkunden werden Ihnen über das Institut ausgehändigt. Eine persönliche Anzeige eines Sterbefalls ist möglich.
Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Zuständig ist das Standesamt des Sterbeortes. Für Totgeburten gilt dieselbe Frist.