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Sterbefall - Anmeldung und Beurkundung

Bremen 99101011000000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101011000000

Leistungsbezeichnung

Sterbefall - Anmeldung und Beurkundung

Leistungsbezeichnung II

Sterbefall - Anmeldung und Beurkundung

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Sterbeurkunde (Synonym), Tod (Synonym), Verstorbene (Synonym), Sterbefall (Synonym), Totgeburt (Synonym), Bestattungsinstitut (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Todesfall (1190100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sterbefälle werden in der Regel von den Bestattungsinstituten beim Standesamt angezeigt. Die Institute erledigen alle Formalitäten beim Standesamt und sind darüber informiert, welche Unterlagen im Einzelfall für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlich sind. Die Sterbeurkunden werden Ihnen über das Institut ausgehändigt. Eine persönliche Anzeige eines Sterbefalls ist möglich.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Zuständig ist das Standesamt des Sterbeortes. Für Totgeburten gilt dieselbe Frist.

Kosten

Gebühr: 13€
Gebühr: 7€
Vor Ort ist eine Bar- oder Kartenzahlung möglich.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

5 Tag(e)

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden