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Geburt im Ausland Beurkundung

Bremen 99027003026000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027003026000

Leistungsbezeichnung

Geburt im Ausland Beurkundung

Leistungsbezeichnung II

Geburt: Geburt im Ausland - Nachbeurkundung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anzeige einer Geburt (Synonym), Ausland (Synonym), Geburt (Synonym), Geburtenregister (Synonym), Geburtsregister (Synonym), Geburtsurkunde (Synonym), Lebendgeburt (Synonym), Nachbeurkundung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Nach der Geburt (1010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Mein Kind wurde im Ausland geboren. Kann ich auch eine Geburtsurkunde von einem deutschen Standesamt erhalten?

Volltext

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Geburt im Ausland nachträglich im Geburtenregister eines deutschen Standesamts beurkundet werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die betroffene Person

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder
  • asylberechtigt, staatenlos, heimatlose Ausländer:in oder ausländischer Flüchtling sein und sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten.

Antragsberechtigt sind:

  • die Eltern für das Kind
  • die Person selbst
  • Ehegatten oder Lebenspartner der Person
  • Kinder der Person

Zuständige Stelle ist

  • das Standesamt des (letzten) Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes der im Ausland geborenen Person.
  • Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: Das Standesamt des (letzten) Wohnortes oder gewöhnlichen Aufenthaltes der antragsberechtigten Person.
  • Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit: Das Standesamt I in Berlin.

Kosten

Gebühr: 103€
Gebühr: 33€
Gebühr: 13€
Gebühr: 7€
Bar- und Kartenzahlung sind im Standesamt möglich.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe möglich.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bitte bringen Sie -sofern erforderlich- für Ihren Besuch im Standesamt eine/n Dolmetscher_in mit, um Verständigungsprobleme bei der Entgegennahme Ihrer Anliegen zu vermeiden.

Grundsätzlich ist die persönliche Vorsprache erforderlich.

Soweit Eltern sich jedoch dauerhaft im Ausland aufhalten und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Antragstellung auch über das jeweilige deutsche Generalkonsulat erfolgen. Dieses  sendet dann den Antrag und ggf. weitere Dokumente an das zuständige Standesamt im Inland.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden