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Anzeige einer Ordnungswidrigkeit Entgegennahme

Bremen 99082019261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99082019261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige einer Ordnungswidrigkeit Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Fahrradfahren in Fußgängerzonen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Fahrrad (Synonym), Fahrradfahrer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Eine ausgewiesene Fußgängerzone ist ausschließlich Fußgängern vorbehalten. Ausnahmen  (z.B. zeitliche Begrenzungen) müssen ausdrücklich durch eine Beschilderung ausgewiesen sein.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Wer Fahrrad in einer ausgewiesenen Fußgängerzone fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer absteigt und das Fahrrad schiebt, darf mit dem Fahrrad die Fußgängerzone durchqueren.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Der Ordnungsdienst stoppt die Fahrradfahrer, die durch öffentliche Fußgängerzonen fahren und belehrt sie darüber, dass das Fahrradfahren dort nicht gestattet ist. Darüber hinaus ist der Ordnungsdienst berechtigt, kostenfrei oder kostenpflichtig zu verwarnen, die Ordnungswidrigkeit anzuzeigen und Maßnahmen zur allgemeinen Gefahrenabwehr zu treffen.

Der Ordnungsdienst kann direkt vor Ort ein Verwarngeld in bar erheben oder auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten. In diesem dem Fall erhalten Sie Post von der Bußgeldstelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden