Hundesteuer: Ermäßigung der Hundesteuer / Bremerhaven
Inhalt
Begriffe im Kontext
Brhv (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.04.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Hundesteuer um die Hälfte (= 45,00 € im Jahr) ermäßigt werden. (Siehe Verfahren)
Eine Ermäßigung der Hundesteuer kann beantragen:
- Gewerbliche Hundehalter oder andere Personen, die die rassereinen Hunde ausschließlich zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes halten
- Alleinstehende, über 65 Jahre alte Personen, wenn ihr Nettoeinkommen nicht das Dreifache des für sie maßgebenden Regelsatzes des Bundessozialhilfegesetzes übersteigt. Die Einkommensgrenze beträgt derzeit 1296 €. Die Ermäßigung wird für die Dauer der Laufzeit der Hundesteuermarke (derzeit bis 2020) ausgesprochen, so dass der Antrag nicht jedes Jahr neu gestellt werden muss.
- Personen, die Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes haben.
Online-Beantragung:
Am einfachsten verwenden Sie den Online-Service. Den Online-Service finden Sie unter "Formulare"
Schriftliche Beantragung:
Für die Ermäßigung ist ein Antrag erforderlich. Der Antrag zu 1. Ist formlos zu stellen, für Anträge zu 2. oder 3. benutzen Sie bitte das entsprechende Formular im Bereich Formulare.