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Fundsachen nachfragen

Bremen 99089017261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089017261000

Leistungsbezeichnung

Fundsachen nachfragen

Leistungsbezeichnung II

Fundsachen nachfragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Fundbüro (Synonym), Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Verbraucherschutz (1150300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.08.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Es kann jederzeit unter "Fundsachen online" nach Fundsachen beim Fundbüro gesucht werden.

Volltext

Während der Öffnungszeiten ist das Fundbüro Ansprechpartner für

  • persönliche Anfragen nach verlorenen Gegenständen
  • Versicherungsbestätigungen für nicht gefundene Fahrräder und sonstige Fundsachen erhalten (Gebühr 6 EUR)
  • Abgabe für Fundgegenstände (Hinweis: Dies ist auch bei jedem Polizeirevier in Bremerhaven möglich).

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Um einen verlorenen Gegenstand zurückzuerhalten, muss das Eigentum daran nachgewiesen werden.

Nachweise sind beispielsweise

  • Zweitschlüssel,
  • Kaufbelege,
  • Fotos oder
  • andere Identifizierungsmerkmale.

Zur Abholung wird benötigt:

  • Personalausweis oder Pass des Eigentümers
  • als Vertreter einer Person, den eigenen Personalausweis oder Pass sowie eine Vollmacht und ein Ausweisdokument der abholberechtigten Person

Bei der Abholung können Gebühren oder Finderlohn anfallen.

Kosten

Gebühr: 6€
Die weiteren Verwaltungsgebühren ergeben sich aus der Kostenverordnung der Inneren Verwaltung Nr. 123.03 (InKostV).

Verfahrensablauf

Wer einen Gegenstand verloren hat, kann entweder unter "Fundsachen online" nach ihm suchen oder während der Öffnungszeiten beim Fundamt nachfragen. Schriftliche Bestätigungen für nicht gefundene Fahrräder oder andere Fundsachen werden während der Öffnungszeiten ausgestellt.

Sollte eine Fundsache Hinweise auf eine konkrete Person enthalten, erfolgt umgehend eine Benachrichtigung vom Fundamt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Hinweise für Finder

Finder besitzen einen Anspruch auf Finderlohn und den Rückerhalt der Fundsache, falls diese nicht innerhalb von 6 Monaten von dem Besitzer abgeholt wird. Im Falle der Rückgabe an den Finder wird eine Verwaltungsgebühr fällig. Beide Ansprüche müssen bereits bei der Abgabe der Fundsache gestellt werden. Der gesetzliche Finderlohn beträgt bei einem Schätzwert der Sache von bis zu 500 Euro 5 Prozent, bei einem Mehrwert von 500 Euro 3 Prozent und bei Tieren 3 Prozent.

Ausnahmen:

Persönliche Dokumente und Schlüssel können zum Schutz von personenbezogenen Daten und der Privatsphäre nicht an den Finder herausgegeben werden. Dies gilt auch für Handys und andere lokale Datenträger, deren Daten nicht durch das Fundamt gelöscht werden können.

Für Fundsachen in öffentlichen Behörden oder Verkehrsanstalten gilt:

  • Ein Finderlohn wird erst ab einem Wert von 50 Euro ausgezahlt und der Eigentumserwerb ist ausgeschlossen.

Für Fundsachen in privaten Geschäftsräumen gilt:

  • Der Anspruch auf Finderlohn und auch der Eigentumserwerb sind nur dann möglich, wenn eine Verzichtserklärung des Geschäftsinhabers vorliegt.

Fundsachen in Bus & Straßenbahn

Wer etwas in der Straßenbahn oder im Bus verloren oder liegengelassen hat, wendet sich bitte an das Fundbüro von BremerhavenBus unter Telefon (0471) 3003-550 oder www.bremerhavenbus.de.

Online-Suche

Fundsachen können auch online gesucht werden. Auch die Fundsachen von BremerhavenBus befinden sich in der online-Suche. Die Online-Suche wird täglich aktualisiert.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal