Seuchenschutz Meldung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Brhv (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.04.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie haben in Ihrem Garten, auf der Straße, in einem öffentlichen Park, einem Restaurant, einer Großküche, einer Bäckerei oder einem Lebensmittelgeschäft eine Ratte entdeckt?
Es gibt keine Meldepflicht für Ratten.
Bei Ungeziefer auf privatem Grund (z.B. Garten, Haus, Wohnung) können private Schädlingsbekämpfer eingeschaltet werden.
Bei Ungeziefer auf öffentlichem Grund (z. B. Park, Straße) wenden Sie sich an das Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven unter den Telefonnummern 0471 590 3730 oder -3751 bzw. per E-Mail ordnung@magistrat.bremerhaven.de