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Führerschein Ausstellung Umtausch eines Führerscheins alten Rechts

Bremen 99108049012001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108049012001

Leistungsbezeichnung

Führerschein Ausstellung Umtausch eines Führerscheins alten Rechts

Leistungsbezeichnung II

Führerschein Pflichtumtausch

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.06.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Mit dem folgenden Link können Sie sich einen Termin für dieses Anliegen buchen: https://termin.bremen.de/termine/select2?md=2

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15.02.2019 die 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen.  Der Beschluss beinhaltet auch den sogenannten gestaffelten Pflichtumtausch aller vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheindokumente. Damit sollen bis zum 19.01.2033 alle Führerscheininhaber_innen in der Europäischen Union einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen. Vorgesehen ist, den Zeitraum nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum des Führerscheins zu staffeln. Diese Regelung soll einen Ansturm auf die Fahrerlaubnisbehörden und unverhältnismäßig hohe Bearbeitungszeiten für die Bürgerinnen und Bürger vermeiden.

Weitergehende Informationen erhalten Sie telefonisch unter 0421-115 oder per E-Mail mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de

Die Fristen für den Pflichtumtausch Ihres Führerscheins erfahren Sie unter folgendem Link http://www.buergerservice.bremen.de/sixcms/media.php/9/Fristen%20Pflichtumtausch.pdf

Erforderliche Unterlagen

  • Passfoto
    • Nach den Vorgaben der Fotomustertafel.

  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
  • Führerschein
  • Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde
  • Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

  • Persönliche Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde
  • Hauptwohnsitz in Bremen

Kosten

Gebühr: 31,50€
einschließlich Direktversand des Führerscheins
Bei Expressbestellung: 25,30 Euro zzgl. Expressgebühr 34,14 Euro

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

max. 4 Wochen In Eilfällen ist eine Expressbestellung innerhalb von 48 Stunden möglich; in diesen Fällen ist der Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abzuholen.

Frist

Bei Fahrerlaubissen für LKW der alten Klassen 3 (soweit es Lkw mit mehr als 7,5 t zulässige Gesamtmasse betrifft) und der Klassen 2 muss diese mit Vollendung des 50. Lebensjahres unter Nachweis der Kraftfahreignung umgestellt sein, um diese Berechtigung unterbrechungsfrei zu erhalten. Umtausch mit gleichzeitiger Verlängerung siehe hier: https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.10153.de&asl=bremen2014_sp.c.13092.de

Weiterführende Informationen

Hinweise

  1. Ihr alter Führerschein wird bei Antragstellung mit einer Befristung versehen und Ihnen wieder ausgehändigt.
  2. Auf welche neuen Klassen die bestehende Fahrerlaubnis umgestellt wird, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
  3. Ihr neuer Führerschein wird Ihnen per Post zugeschickt, eine erneute Vorsprache in der Führerscheinstelle ist dafür nicht notwendig.

Für Inhaber_innen der alten Klasse 3 gibt es die Möglichkeit, im Rahmen der Umstellung der Fahrerlaubnis, diese prüfungsfrei auf die Klasse T zu erweitern. Voraussetzung hierfür ist die Tätigkeit in einem forst- oder landwirtschaftlichen Betrieb. Diese Erweiterung muss explizit beantragt werden, damit der Eintrag auf dem neuen EU-Kartenführerschein erfolgen kann.

Außerdem erhalten Inhaber_innen der alten Fahrerlaubnisklasse 3 bei der Umstellung neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung und ohne die Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge bis 7,49 t zulässigem Gesamtgewicht und Züge bis 12 t und unbegrenzter Achsenzahl geführt werden (Zugfahrzeug bis 7,49 t).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden