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Sperrmüll Abholung Anmeldung

Bremen 99001063104000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001063104000

Leistungsbezeichnung

Sperrmüll Abholung Anmeldung

Leistungsbezeichnung II

Antrag auf Sondernutzung (Container und ähnliches)

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Big Bag (Synonym), Absetzcontainer (Synonym), Abrollcontainer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

26.11.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Um einen Container, Baumaterial, Hebebühnen, Steiger o.ä. auf öffentlichem Grund aufzustellen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach §18 Bremisches Landesstraßengesetz. Dabei wird zwischen einer Einzelerlaubnis und einer Jahreserlaubnis unterschieden. Über den Dienst können auch Verlängerungsanträge gestellt werden.

Volltext

Um einen Container auf öffentlichem Grund aufzustellen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach §18 Bremisches Landesstraßengesetz.
Es wird zwischen einer Einzelerlaubnis und einer Jahreserlaubnis unterscheiden.

Bitte beachten Sie, dass Sie trotz bestehender Jahreserlaubnis für die Aufstellung eines Containers im Innenstadtbereich eine Einzelerlaubnis benötigen.
Wenn Sie eine Sondernutzungserlaubnis für Freisitze in der Außengastronomie (Bestuhlung etc.) beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Für eine Sondernutzungserlaubnis für Baustellenüberfahrten, Baukräne, Autokräne etc. wenden Sie sich bitte an das Amt für Straßen und Verkehr (ASV).

Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor der Inanspruchnahme der Sondernutzung gestellt werden.
Nach der schriftlichen Antragstellung wird Ihr Antrag an die beteiligten Behörden zur Stellungnahme weitergeleitet. Wenn keine Belange gegen den von Ihnen gewählten Standort sprechen, erhalten Sie vom Ordnungsamt Bremen die Erlaubnis zur Aufstellung eines Containers sowie einen Kostenbescheid.
Falls eine Halteverbotszone eingerichtet werden sollte, ist diese über das zuständige Polizeirevier einrichten zu lassen. Mit dem Antrag auf Sondernutzung erfolgt keine automatische Einrichtung einer Halteverbotszone. Zudem entstehen separate Kosten, die vom Polizeirevier berechnet werden. Eine Halteverbotszone muss spätestens vier Werktage im Voraus eingerichtet werden.
Im Fall der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis übernimmt die Erlaubnisnehmerin/ der Erlaubnisnehmer für den Zeitraum der Sondernutzung die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem ruhenden und fließenden Verkehr.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Kosten

Anträge sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungskostenordnung.

Verfahrensablauf

Nach der schriftlichen Antragstellung wird Ihr Antrag an die beteiligten Behörden zur Stellungnahme weitergeleitet. Wenn keine Belange gegen den von Ihnen gewählten Standort sprechen, erhalten Sie vom Ordnungsamt Bremen die Erlaubnis zur Aufstellung eines Containers.

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 2 Woche(n)
Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor der Inanspruchnahme der Sondernutzung gestellt werden.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Frau Chistiakova      E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-66898
  • Frau Klenke      E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-50529
  • Frau Budig      E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-33032

Zuständige Stelle

nicht vorhanden