Nicht gewerblicher Informationsstand
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Veranstaltungen und Feste (1110100)
- Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)
- Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)
Fachlich freigegeben am
21.05.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Errichtung eines nicht gewerblichen Informationstandes benötigt immer die Erlaubnis des Ordnungsamtes Bremen. Ohne die entsprechende Erlaubnis begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Sollten Sie beabsichtigen eine gewerbliche Werbekampagne durchzuführen, können Sie sich telefonisch bei uns melden. Wir werden Ihnen dann alle Informationen zu den dafür zuständigen Ansprechpartnern geben.
Gebühr:
16€
Gebühr:
23€
Gebühr:
31€
Gebühr:
78€
Gebühr:
117€
Gebühr:
23€
Gebühr:
31€
Gebühr:
39€
Gebühr:
93€
Gebühr:
140€
Der schriftliche Antrag auf die Errichtung eines Infostandes wird nach dessen Eingang vom Ordnungsamt geprüft. Wenn diesem keine Belange entgegenstehen, wird der Informationsstand genehmigt.
- Frau Budig E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361-33032 - Frau Klenke E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361-50529 - Frau Chistiakova E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361-66898