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Straßenfest

Bremen 99108012005000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012005000

Leistungsbezeichnung

Straßenfest

Leistungsbezeichnung II

Straßenfest

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Nachbarschaftsfest (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Bauverfahren (2050500)
  • Transportgenehmigungen (2110200)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

03.07.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Um ein Straßenfest auf öffentlichem Grund im Freien und in Zelten durchzuführen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach §18 Bremisches Landesstraßengesetz

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Durchführung eines Straßenfestes ohne die erforderliche Genehmigung, aber auch ein Verstoß gegen die, in der Erlaubnis aufgeführten, Auflagen, eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Gebühren fallen nicht an
Evtl. fallen Kosten für Absperrmaßnahmen an

Verfahrensablauf

Für die Erlaubnis eines Straßenfestes stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag mit folgenden Angaben:

  • Veranstaltungsort (im Freien oder Zelt)
  • Veranstaltungszeitraum
  • Veranstaltungsaktionen (geplantes Musikprogramm und evtl. andere Veranstaltungsbeiträge wie Spielaktionen, Aufbauten von Bühnen und Ständen)
  • Speisen und Getränke (Selbstkostenpreis oder gewerbsmäßige Abgabe)

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abgabe von gewerbsmäßigen Alkoholika zum Verzehr an Ort und Stelle eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz benötigen. Informationen zu dem dafür erforderlichen Antrag erhalten Sie beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Gaststättenabteilung, unter Telefon +49 421 361-6929.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich beim Ordnungsamt Bremen ein. Umso eher wir den Antrag erhalten, desto eher können wir Ihnen mitteilen, wie Sie Ihr Fest weitestgehend störungsfrei abwickeln können. Vergessen Sie bitte nicht, auf Ihrem Antrag die volle Anschrift der/des Verantwortlichen mit Telefonnummer, sowie E-Mail-Anschrift anzugeben, damit ergänzende Angaben abgefragt werden können.

 

Bearbeitungsdauer

Mindestens 3 Wochen auf Grund der Einschaltung weiterer Zustimmungsbehörden

Frist

Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund der Einschaltung weiterer Zustimmungsbehörden unsererseits den Antrag auf ein Straßenfest mindestens 3 Wochen vorher einreichen sollten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Frau Budig      E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-33032
  • Frau Chistiakova      E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-66898
  • Frau Klenke      E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-50529

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden