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Abschleppen nicht zugelassener Fahrzeuge

Bremen 99108008152000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108008152000

Leistungsbezeichnung

Abschleppen nicht zugelassener Fahrzeuge

Leistungsbezeichnung II

Abschleppen nicht zugelassener/nicht betriebsbereiter Fahrzeuge

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Schrottautos (Synonym), Wracks (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

11.09.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wird ein Fahrzeug ohne Zulassung oder nicht betriebsbereit auf öffentlichem Grund abgestellt, wird es abgeschleppt.

Volltext

Ein nicht zugelassenes oder nicht betriebsbereites Fahrzeug hat keine Berechtigung im Verkehr teilzunehmen. Dies betrifft sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Aus diesem Grund können in der Hansestadt Bremen seit 1. Juli 2018 per Erlass Abschleppmaßnahmen solcher Fahrzeuge eingeleitet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Fahrzeugbrief

    beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II

  • Kaufvertrag (wenn vorhanden)
  • Um mein Fahrzeug beim Abschleppunternehmen abholen zu können:

Voraussetzungen

Fehlende Zulassung oder Betriebsuntauglichkeit.

Kosten

Gebühr: 105€
Verwaltungsgebühren der Verkehrsüberwachung zuzüglich Gebühren für die Verschrottung oder Versteigerung
Abschleppkosten ab 205,00 EUR
Verwahrkosten 15,00 EUR/Tag, max. 100,00 Euro/Monat

Verfahrensablauf

Die Mitarbeiter/innen der Verkehrsüberwachung versuchen anhand der Fahrgestellnummer oder den Kennzeichen den/die Eigentümer/in ausfindig zu machen.

Wenn Sie Ihr Auto abholen, geben Sie bitte beim Abschleppunternehmen an, wenn Sie einen Kostenfestsetzungsbescheid erhalten möchten. Das Verfahren wird dann an das Referat 30 gesteuert. 

Meldet sich nach 1 Monat niemand zur Abholung des Fahrzeuges, werden die Fahrzeuge verwertet oder versteigert.

Zur Abholung Ihres Fahrzeuges bei unserem Vertragspartner benötigen Sie einen Eigentumsnachweis. Dies kann beispielsweise sein:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)

Ein vorhandener Zweitschlüssel ist nicht ausreichend.

Darüber hinaus sollten noch folgende Dokumente mitgeführt werden:

  • Personalausweis oder Pass
  • Führerschein
  • Kaufvertrag (wenn vorhanden)

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie haben 1 Monat Zeit, Ihr Fahrzeug bei unseren Vertragspartnern der Bremer Autohandels- und Verwertungsgesellschaft (BAV) oder der Abschlepp- und Bergungsgesellschaft (ABG) abzuholen.
Gegen den Kostenfestsetzungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich eingereicht werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden