Fahrzeuge ersteigern
Inhalt
Begriffe im Kontext
versteigern (Synonym)
Fachlich freigegeben am
31.01.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Besteht durch die Eigentümer:in kein Interesse mehr an ihrem oder seinem Fahrzeug, erwirbt die Stadtgemeinde das Eigentum nach 6 Wochen. Die als Fundsachen geltenden Fahrzeuge werden entweder verwertet oder zur Versteigerung freigegeben.
Circa eine Woche nach der Ersteigerung erhalten Sie ein Versteigerungsprotokoll, mit dem Sie die Zulassungspapiere beantragen und Zweitschlüssel in Auftrag geben können.