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Bußgeldbescheid Allgemeine Ordnungswidrigkeiten

Bremen 99108031002000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108031002000

Leistungsbezeichnung

Bußgeldbescheid Allgemeine Ordnungswidrigkeiten

Leistungsbezeichnung II

Bußgeldbescheid Allgemeine Ordnungswidrigkeiten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage (1150200)
  • Gerichtliche Entscheidungen (2140300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bei einem Bußgeld handelt es sich um die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldbescheid enthält neben der Höhe des Bußgeldes auch Gebühren und Auslagen. Als Gebühr werden 5 % der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25,00 Euro sowie Auslagen in Höhe von 3,50 Euro.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Ordnungswidriges Handeln

Kosten

Bußgeld plus Gebühren in Höhe von 5 % des Bußgeldes (mindestens 25,00 Euro) und 3,50 Euro Auslagen
Im Falle eines Einspruchs können folgende Kosten anfallen: - Bußgeld plus Gebühren in Höhe von 5 % des Bußgeldes (mindestens 25,00 Euro) und 3,50 Euro Auslagen - Anwaltskosten - Gerichtskosten

Verfahrensablauf

Nach Erhalt eines Bußgeldbescheides haben Sie die Möglichkeit, das Bußgeld innerhalb von vier Wochen zu bezahlen oder innerhalb von zwei Wochen Einspruch zu erheben.

Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch per E-Mail keinen wirksamen Einspruch darstellt.

Legen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein, prüft die Bußgeldstelle zunächst, ob der Vorgang eingestellt werden kann.

Kann der Vorgang nicht eingestellt werden, wird der Einspruch über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Gericht abgegeben. Bei Abgabe an das Gericht entscheidet ein Richter über das Bußgeld. Hier können neben Anwaltskosten auch Gerichtskosten anfallen.

Wird das Verfahren bei Gericht eingestellt übernimmt, der Staat die Gerichtskosten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragsfrist: 2 Woche(n)
Einspruchsfrist
Antragsfrist: 4 Woche(n)
Zahlungsfrist

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden