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Online - Wiederzulassung ohne Halterwechsel

Bremen 99036047001000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036047001000

Leistungsbezeichnung

Online - Wiederzulassung ohne Halterwechsel

Leistungsbezeichnung II

Online - Wiederzulassung ohne Halterwechsel

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".

Volltext

Seit dem 01.10.2017 ist es möglich, kennzeichenpflichtige Fahrzeuge auf dieselbe Halterin bzw. denselben Halter, im Rahmen der 2. Stufe i-Kfz internetbasiert wieder in Betrieb zu nehmen. Die Zulassungsbehörde Bremen stellt dazu ein Online-Portal zur Verfügung.

Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die neue Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen inklusive des Gebührenbescheides an die antragstellende Person. Der / die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild / auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei.

Für den Fall, dass die Prüfung des internetbasierten Antrages ergeben sollte, dass eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Wiederzulassung nicht erfüllt ist, wird die antragstellende Person hierüber bereits am Bildschirm informiert und kann diese ggf. korrigieren

Wunschkennzeichen reservieren:
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, müssen Sie dies über den Link zur "Internetbasierten Fahrzeugzulassung" machen. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service" - "Online-Fahrzeugzulassung - i-Kfz". Nur über diesen Weg kann der benötigte PIN generiert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis (PA) / elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder elektronischer Identitätsnachweis (eID-Karte) für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

    Zum Einlesen des PA oder eAT wird ein externes Kartenlesegerät oder ein Android Smartphone mit Version ab 5.0 aufwärts und NFC-Schnittstelle oder ein IPhone 7 aufwärts mit Version iOS 13.1 aufwärts sowie die AusweisApp2 benötigt.

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung

    Vorlage im Original, keine Kopie

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
    • das bei der Außerbetriebsetzung reservierte Kennzeichen
    • die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des zuzulassenden Fahrzeugs (Feld E der ZB I)
    • der siebenstellige Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I, welche nach dem 01.01.2015 ausgegeben und bei der Außerbetriebsetzung freigelegt wurde

Voraussetzungen

  • Die antragstellende Person ist eine natürliche Person und verfügt über ein Konto für den Einzug der Kfz-Steuer
    (für juristische Personen ist die Online - Wiederzulassung vorerst nicht möglich)
  • Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System 
  • internetbasierte Erteilung eines SEPA-Mandats für die Einziehung der Kfz-Steuer 
    Hinweis:
    eine Steuerbefreiung / -vergünstigung nach § 3a Absatz 1 oder 2 KraftStG muss bei der Zollbehörde gesondert beantragt werden
  • es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände beim Hauptzollamt oder Gebührenrückstände bestehen 
  • das Fahrzeug wurde außer Betrieb gesetzt 
  • das Kennzeichen wurde im Zuge der Außerbetriebsetzung für den Fall der Wiederzulassung reserviert, und die Reservierungsfrist ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgelaufen 
    (die Änderung des bzw. Auswahl eines neuen Kennzeichens ist im Rahmen der Online - Wiederzulassung nicht möglich - hierfür ist die Vorsprache bei der KFZ-Zulassungsbehörde erforderlich, bitte buchen Sie sich einen Termin für die Dienstleistung  Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Halterwechsel beantragen)

Kosten

Gebühr: 14,54€
Im Einzelfall können weitere Gebühren entstehen. Zahlung nur mit Kreditkarte möglich.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Nach der abschließenden Bearbeitung des elektronischen Antrags erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Drei Tage nach der Versendung des Zulassungsbescheides gilt das Fahrzeug als zugelassen. Die Unterlagen erhalten Sie mittels Postzustellungsurkunde.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden