Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96 oder 196
Inhalt
Begriffe im Kontext
B196 (Synonym)
Fachlich freigegeben am
05.06.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Mit Inkrafttreten der 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung am 31.12.2019 können Personen, die seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, durch Teilnahme an einer Fahrerschulung die Klasse A1 im Inland führen. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein dokumentiert.
- Passfoto
- Nach den Vorgaben der Fotomustertafel.
- Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
- Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Nachweis Fahrerschulung gem. Anlage 7b FeV
- Mindestalter 25 Jahre
- mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B
- Nachweis Fahrerschulung gem. Anlage 7 b der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Die Inhalte der Fahrerschulung ergeben sich aus der Anlage 7b der Fahrerlaubnisverordnung. Die Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde muss innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Fahrerschulung erfolgen.