Online - Umschreibung eines Fahrzeugs
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Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".
Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Umschreibungen online durchzuführen. Dazu zählen folgende Varianten:
- Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs mit Bremen Kennzeichen auf einen anderen Halter / eine andere Halterin mit Kennzeichenwechsel
- Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs mit Bremen Kennzeichen auf einen anderen Halter / eine andere Halterin ohne Kennzeichenwechsel
- Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit Bremen Kennzeichen auf einen anderen Halter / eine andere Halterin
- Ummeldung des Kraftfahrzeugs, nach einem Umzug nach Bremen mit Kennzeichenwechsel
- Ummeldung des Kraftfahrzeugs, nach einem Umzug nach Bremen ohne Kennzeichenwechsel
- Zulassung eines Fahrzeugs mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel
- Zulassung eines Fahrzeugs mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel ohne Kennzeichenwechsel
- Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit auswärtigen Kennzeichen mit Halterwechsel und Kennzeichenwechsel
Die KFZ-Zulassungsbehörde Bremen bietet hier ein Online-Portal an. Ob Sie nach der Online-Abwicklung sofort losfahren können, hängt von der jeweiligen Variante 1. bis 8. ab. Weiteres dazu unter “Durchschnittliche Bearbeitungszeit“. Für juristische und auch gewerbetreibende Personen steht die Online – Umschreibung nicht zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Umschreibungen und Zulassungen von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen oder Oldtimerkennzeichen sowie grünen Kennzeichen online nicht möglich sind. Auch eine Zulassung oder Umschreibung im Zusammenhang mit einem technischen Gutachten kann nur direkt in der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen. Bitte buchen Sie hierzu einen Termin.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
Befindet sich die ZB II im Besitz eines Dritten (z.B. Leasing-Bank), so ist die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Mehr dazu finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung bei "Weitere Hinweise".
- Personalausweis (PA) / elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder elektronischer Identitätsnachweis (eID-Karte) für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
Zum Einlesen des PA oder eAT wird ein externes Kartenlesegerät oder ein Android Smartphone mit Version ab 5.0 aufwärts und NFC-Schnittstelle oder ein IPhone 7 aufwärts mit Version iOS 13.1 aufwärts sowie die AusweisApp2 benötigt.
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Verdeckung der Siegelplakette(n) des / der Kennzeichen(s) abziehen um den darunterliegenden Sicherheitscode zu erhalten
gilt für die Varianten:
1. Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs mit Bremerer Kennzeichen auf einen anderen Halter / eine andere Halterin mit Kennzeichenwechsel
4. Ummeldung des Kraftfahrzeugs, nach einem Umzug nach Bremen mit Kennzeichenwechsel
6. Zulassung eines Fahrzeugs mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel
- Eingabe des Fahrzeugkennzeichens, Eingabe des / der Sicherheitscode(s) auf dem Formular des Portals
- Die antragstellende Person ist eine natürliche Person und verfügt über ein Konto für den Einzug der Kfz-Steuer
- Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System
- internetbasierte Erteilung eines SEPA-Mandats für die Einziehung der Kfz-Steuer
gilt nicht für Variante:
5. Ummeldung des Kraftfahrzeugs, nach einem Umzug nach Bremen ohne Kennzeichenwechsel
Hinweis:
eine Steuerbefreiung / -vergünstigung nach §3a Absatz 1 oder 2 KraftStG muss bei der Zollbehörde gesondert beantragt werden - Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände beim Hauptzollamt oder Gebührenrückstände bestehen
- Das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung vorweisen können, die im zentralen Fahrzeugregister abgerufen werden kann
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs mit Bremen Kennzeichen auf einen anderen Halter/eine andere Halterin mit Kennzeichenwechsel:
Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die Zulassungsbescheinigung Teil I + II sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen an die antragstellende Person. Drei Tage nach der Versendung des Zulassungsbescheides gilt das Fahrzeug als zugelassen. Der/die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild/auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei. - Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs mit Bremen Kennzeichen auf einen anderen Halter/eine andere Halterin ohne Kennzeichenwechsel:
Nach erfolgreicher Eingabe aller persönlichen Daten sowie der Fahrzeugdaten erhalten Sie einen Bescheid zum Abruf. In diesem Bescheid ist ein PIN-Code enthalten. Sie haben 30 min Zeit, diesen Code im Online-Portal zu erfassen. Nach Abschluss des Verfahrens ist ein Losfahren sofort möglich. Dazu führen Sie den abgerufenen Bescheid bis zum Erhalt der ZB I mit sich. Sollten Sie den Bescheid nicht abrufen oder den PIN-Code nicht erfassen wird der dieser durch die Zulassungsbehörde mit der ZB I übersandt. In diesem Fall ist die Ummeldung erst am dritten Tag nach dem Versand wirksam. - Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit Bremen Kennzeichen auf einen anderen Halter/eine andere Halterin:
Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die Zulassungsbescheinigung Teil I + II sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen an die antragstellende Person. Drei Tage nach der Versendung des Zulassungsbescheides gilt das Fahrzeug als zugelassen. Der/die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild/auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei. - Ummeldung des Kraftfahrzeugs, nach einem Umzug nach Bremen mit Kennzeichenwechsel:
Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die Zulassungsbescheinigung Teil I + II sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen an die antragstellende Person. Drei Tage nach der Versendung des Zulassungsbescheides gilt das Fahrzeug als zugelassen. Der/die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild/auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei. - Ummeldung des Kraftfahrzeugs, nach einem Umzug nach Bremen ohne Kennzeichenwechsel:
Nach erfolgreicher Eingabe aller persönlichen Daten sowie der Fahrzeugdaten erhalten Sie einen Bescheid zum Abruf. In diesem Bescheid ist ein PIN-Code enthalten. Sie haben 30 min Zeit, diesen Code im Online-Portal zu erfassen. Nach Abschluss des Verfahrens ist ein Losfahren sofort möglich. Dazu führen Sie den abgerufenen Bescheid bis zum Erhalt der ZB I mit sich. Sollten Sie den Bescheid nicht abrufen oder den PIN-Code nicht erfassen wird der dieser durch die Zulassungsbehörde mit der ZB I übersandt. In diesem Fall ist die Ummeldung erst am dritten Tag nach dem Versand wirksam. - Zulassung eines Fahrzeugs mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel:
Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die Zulassungsbescheinigung Teil I + II sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen an die antragstellende Person. Drei Tage nach der Versendung des Zulassungsbescheides gilt das Fahrzeug als zugelassen. Der/die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild/auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei. - Zulassung eines Fahrzeugs mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel ohne Kennzeichenwechsel:
Nach erfolgreicher Eingabe aller persönlichen Daten sowie der Fahrzeugdaten erhalten Sie einen Bescheid zum Abruf. In diesem Bescheid ist ein PIN-Code enthalten. Sie haben 30 min Zeit, diesen Code im Online-Portal zu erfassen. Nach Abschluss des Verfahrens ist ein Losfahren sofort möglich. Dazu führen Sie den abgerufenen Bescheid bis zum Erhalt der ZB I mit sich. Sollten Sie den Bescheid nicht abrufen oder den PIN-Code nicht erfassen wird der dieser durch die Zulassungsbehörde mit der ZB I übersandt. In diesem Fall ist die Ummeldung erst am dritten Tag nach dem Versand wirksam. - Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit auswärtigen Kennzeichen mit Halterwechsel und Kennzeichenwechsel:
Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die Zulassungsbescheinigung Teil I + II sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen an die antragstellende Person. Drei Tage nach der Versendung des Zulassungsbescheides gilt das Fahrzeug als zugelassen. Der/die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild/auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei.
Wunschkennzeichen reservieren:
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, müssen Sie dies über den Link zur "Internetbasierten Fahrzeugzulassung" machen. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service" - "Online-Fahrzeugzulassung - i-Kfz". Nur über diesen Weg kann der benötigte PIN generiert werden.
Befindet sich die ZB II im Besitz eines Dritten (z. B. Leasing-Bank), so ist die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen. In der Regel liegt die ZB II 2 bis 3 Wochen nach Anforderung in der Zulassungsbehörde vor. Nach Erledigung erfolgt eine Rücksendung an den Absender. Die Kosten für Aufbewahrung und Rücksendung trägt in der Regel die/der Halter:in.