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Bestätigung des Aufstellorts von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Bremen 99050027008001 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050027008001

Leistungsbezeichnung

Bestätigung des Aufstellorts von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Leistungsbezeichnung II

Bestätigung des Aufstellorts von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

19.05.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Um Spielgeräte, die eine Gewinnmöglichkeit bieten, aufstellen zu dürfen, muss die Geeignetheit des Aufstellorts festgestellt werden.

Volltext

Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular (Ausdruck unter Formulare)
  • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung

    bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers

  • Gewerbeanmeldung

Voraussetzungen

Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Die Bestätigungsgebühr wird je nach Umfang zwischen 332,00 und 768,00 Euro festgesetzt.
Nachkontrollen, die wegen Beanstandungen oder fehlerhaften Angaben bei Antragsstellung erforderlich werden, werden mit einer Gebühr von 110,00 Euro belastet.

Verfahrensablauf

Vor Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Referat Gewerbeangelegenheiten für den Aufstellort eine Geeignetheitsbestätigung zu beantragen. Erst, wenn der Antrag vollständig bei der Behörde vorliegt, kann er bearbeitet werden. Dabei werden alle Angaben dahingehend überprüft, ob sie korrekt und im Rahmen des Gesetzes erlaubnisfähig sind. Diese Prüfung kann bis zu 3 Monate dauern.

Allen Antragstellern und Antragstellerinnen wird empfohlen, sich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen. Ein Gesprächstermin ist nach Absprache auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich.

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)
sind für die Antragsbearbeitung einzuplanen.

Frist

Eine Geeignetheitsbestätigung muss bei Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit vorliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Um Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen zu dürfen, bedarf es neben der Geeignetheitsbestätigung für den Aufstellort auch einer personenbezogenen Erlaubnis. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden