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Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen

Bremen 99008001040000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001040000

Leistungsbezeichnung

Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Personalausweis (Synonym), Perso (Synonym), Pass (Synonym), Reisepass (Synonym), ePA (Synonym), ePass (Synonym), Kinderreisepass (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.06.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten Ihren Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen? Erfahren Sie hier mehr.

Für Dokumente, die Sie im BSC-Mitte beantragt haben, buchen Sie bitte weiterhin einen Termin. Für Dokumente, die Sie im BSC-Stresemannstraße oder im BSC-Nord beantragt haben, benötigen Sie keinen Termin mehr.

Volltext

Das Ausweisdokument muss in dem BürgerServiceCenter abgeholt werden, in dem es beantragt wurde.

Für Dokumente, die Sie im BSC-Mitte beantragt haben, buchen Sie bitte weiterhin einen Termin. Für Dokumente, die Sie im BSC-Stresemannstraße oder im BSC-Nord beantragt haben, erfolgt die Abholung der neuen Dokumente über die Dokumentenausgabebox. Sollte die Abholung über die Dokumentenausgabebox Ihnen nicht möglich sein, ist die Abholung ohne Terminbuchung für Sie im BSC-Stresemannstraße oder im BSC-Nord möglich. Nähere Informationen auch zu den Öffnungszeiten finden Sie auf den Abholscheinen, die Sie bei der Beantragung des Ausweises oder Reisepasses erhalten.

Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises beziehungsweise Reisepasses oder Ihrer eID-Karte mit Hilfe der auf Ihrem Abholschein angegebenen Seriennummer einsehen (siehe unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - Statusabfrage Bearbeitung von Ausweisdokumenten").

Wenn Ihnen der Abruf des Bearbeitungsstatus nicht möglich ist, können Sie Ihr Dokument spätestens 6 Wochen nach Antragstellung abholen.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. eine Abholvollmacht

    Bitte beachten Sie dazu die Informationen unter "Voraussetzungen".

  • Für die Abholung eines Personalausweises oder Reisepasses:

    - alten Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass, der vor Aushändigung des neuen Dokuments entwertet wird

  • Für die Abholung einer eID-Karte:

    - gültigen Pass oder Personalausweis bzw. eine Identitätskarte eines EU-Staats oder eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums

Voraussetzungen

  • Das beantragte Ausweisdokument muss zur Abholung bereit liegen.

  • Für die Abholung an der Dokumentenausgabebox:
    • Erhalt einer SMS-Benachrichtigung, dass das Dokument in der Dokumentenausgabebox zur Abholung bereit liegt.
    • Erhalt Ihres persönlichen Pin-Code, den Sie mit der SMS-Benachrichtigung bekommen haben. 
    • Sie benötigen Ihre Handynummer an die eine SMS mit Ihrem persönlichen Pin-Code geschickt wurde.
  • Für die Abholung mit Terminbindung:
    • Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen, denken Sie bitte daran, dieser Person das alte Ausweisdokument mitzugeben sowie eine besondere Vollmacht für die Abholung auszustellen. Die Vollmacht finden Sie hier unter "Formulare".
    • Die beauftragte Person muss sich ebenfalls ausweisen können. 
    • Eine Vollmacht an Dritte kann nicht erteilt werden, wenn vereinbart wurde, dass der PIN-Brief der Personalausweisbehörde zugesandt wird oder wenn die antragstellende Person keinen PIN-Brief erhalten hat. In diesen Fällen ist das persönliche Erscheinen der antragstellenden Person in der Personalausweisbehörde erforderlich.
    • Bei Kindern unter 16 Jahren kann ein gesetzlicher Vertreter alleine, ohne Vollmacht des anderen, den Personalausweis abholen. Gleiches gilt bei der Abholung eines Reisepasses für Kinder unter 18 Jahren. 
    • Kinder ab 16 Jahren können und müssen ihren Personalausweis bzw. ihre eID-Karte grundsätzlich selbst abholen. An eine andere Person, auch an einen gesetzlichen Vertreter, kann die Aushändigung nur mit der besonderen Abholvollmacht (siehe unter "Formulare") erfolgen.
    • Bei Kindern unter 16 Jahren muss ein gesetzlicher Vertreter bei einer alleinigen Abholung eines Personalausweises durch das Kind dem Kind ebenfalls eine besondere Abholvollmacht erteilen. Gleiches gilt bei der Abholung eines Reisepasses für Kinder unter 18 Jahren.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Wenn Sie zukünftig umziehen sollten, ist eine Änderung der Adresse auf dem Personalausweis bzw. des Wohnortes im Reisepass notwendig.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden