Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen
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Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an Privatpersonen können bei berechtigtem Interesse einzelfallbezogen erteilt werden, wenn vergleichbare Kauffälle in ausreichender Anzahl vorhanden sind und die Kauffälle hinreichend gut anonymisiert werden können.
Sie erhalten auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, wenn Sie hierzu ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften. Das berechtigte Interesse ist anzunehmen bei Antragstellung durch Behörden oder Sachverständigen für Grundstückswertermittlung. Die Kaufpreissammlung ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Sie beantragen die Auskunft aus der Kaufpreissammlung schriftlich bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können, erhalten Sie, bei Vorliegen geeigneter Kauffälle, die beantragte Kaufpreisauskunft in anonymisierter Form ohne Angabe von Eigentümern oder anderen personenbezogenen Daten.
Die Kaufpreissammlung unterliegt dem Datenschutz.
Die Anträge für eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung finden Sie auf der Internetseite des Gutachterausschusses Bremen:
https://www.gutachterausschuss.bremen.de/kaufpreissammlung-10052