Fundsachen abholen
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Begriffe im Kontext
Fundbüro (Synonym), Fundamt (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.11.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Sie etwas verloren haben und der Gegenstand im Referat Fundangelegenheiten abgegeben wurde, können Sie diesen dort abholen.
Um einen verlorenen Gegenstand zurückzuerhalten, muss das Eigentum daran nachgewiesen werden.
Gebühr:
6€
Die weiteren Verwaltungsgebühren sind variabel und ergeben sich aus der Kostenverordnung der Inneren Verwaltung (InKostV).
eventuell gesetzlicher Finderlohn
eventuell gesetzlicher Finderlohn
- Durch Nachfrage oder schriftliche Benachrichtigung vom Referat Fundangelegenheiten haben Sie erfahren, dass der von Ihnen vermisste Gegenstand abgegeben wurde.
- Sie werden aufgefordert, den vermissten Gegenstand zu beschreiben und gegebenenfalls Eigentumsnachweise (Kaufvertrag, Registriernummern oder ähnliches.) vorzulegen.
- Wenn Sie eine Fundsache abholen möchten, dann ist das nur mit einem Termin möglich.
- Sie können einen Termin telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Die Kontaktdaten finden Sie unter „Zuständige Stellen“.
- Alternativ senden wir Ihnen gerne Ihre verlorene Sache per Post zu.
- Bei der Abholung können Gebühren oder Finderlohn anfallen. Bei Zusendung durch die Post kann per Rechnung bezahlt werden.
- Nach Vorlage des Nachweises und Entrichten der anfallenden Gebühren erhalten Sie Ihr Eigentum zurück.
- Wird bei der Abholung der Fundsachen von der empfangsberechtigten Person der Finderlohn freiwillig entrichtet, dann übermittelt das Referat Fundangelegenheiten den Finderlohn an die Finder:innen.
Terminvergabe 1 – 5 Tage.
Die Herausgabe der Sache erfolgt sofort nach Eigentumsnachweis.
Antragsfrist: 6 Monat(e)
Aufbewahrungsfrist.
Hinweis: Der Eigentumsanspruch erlischt mit dem Ablauf von 3 Jahren nach Übertragung des Eigentums an die findende Person oder die Gemeinde.
- Fundsachen abholen
- Für die Abholung des verlorenen Gegenstandes muss das Eigentum daran nachgewiesen werden.
- Nachweise sind beispielsweise:
- Zweitschlüssel,
- Kaufbelege,
- Fotos oder
- andere Identifizierungsmerkmale.
- Nachweise sind beispielsweise:
- Persönliche Abholung nur mit Termin
- Alternativ können Gegenstände auch per Post zugeschickt werden
- Bei der Abholung können Gebühren oder Finderlohn anfallen.
- Zuständig: Ordnungsamt Bremen, Referat 12 - Fundangelegenheiten