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Fundsachen abholen

Bremen 99089017261002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089017261002

Leistungsbezeichnung

Fundsachen abholen

Leistungsbezeichnung II

Fundsachen abholen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Fundbüro (Synonym), Fundamt (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.11.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten eine Fundsache abholen? Hier erfahren Sie mehr.

Volltext

Wenn Sie etwas verloren haben und der Gegenstand im Referat Fundangelegenheiten abgegeben wurde, können Sie diesen dort abholen. 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Um einen verlorenen Gegenstand zurückzuerhalten, muss das Eigentum daran nachgewiesen werden.

Kosten

Gebühr: 6€
Die weiteren Verwaltungsgebühren sind variabel und ergeben sich aus der Kostenverordnung der Inneren Verwaltung (InKostV).
eventuell gesetzlicher Finderlohn

Verfahrensablauf

  • Durch Nachfrage oder schriftliche Benachrichtigung vom Referat Fundangelegenheiten haben Sie erfahren, dass der von Ihnen vermisste Gegenstand abgegeben wurde.
  • Sie werden aufgefordert, den vermissten Gegenstand zu beschreiben und gegebenenfalls Eigentumsnachweise (Kaufvertrag, Registriernummern oder ähnliches.) vorzulegen.
  • Wenn Sie eine Fundsache abholen möchten, dann ist das nur mit einem Termin möglich. 
    • Sie können einen Termin telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Die Kontaktdaten finden Sie unter „Zuständige Stellen“. 
  • Alternativ senden wir Ihnen gerne Ihre verlorene Sache per Post zu.
  • Bei der Abholung können Gebühren oder Finderlohn anfallen. Bei Zusendung durch die Post kann per Rechnung bezahlt werden. 
  • Nach Vorlage des Nachweises und Entrichten der anfallenden Gebühren erhalten Sie Ihr Eigentum zurück.
  • Wird bei der Abholung der Fundsachen von der empfangsberechtigten Person der Finderlohn freiwillig entrichtet, dann übermittelt das Referat Fundangelegenheiten den Finderlohn an die Finder:innen. 

Bearbeitungsdauer

Terminvergabe 1 – 5 Tage. Die Herausgabe der Sache erfolgt sofort nach Eigentumsnachweis.

Frist

Antragsfrist: 6 Monat(e)
Aufbewahrungsfrist. Hinweis: Der Eigentumsanspruch erlischt mit dem Ablauf von 3 Jahren nach Übertragung des Eigentums an die findende Person oder die Gemeinde.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fundsachen abholen
  • Für die Abholung des verlorenen Gegenstandes muss das Eigentum daran nachgewiesen werden.
    • Nachweise sind beispielsweise:
      • Zweitschlüssel,
      • Kaufbelege,
      • Fotos oder
      • andere Identifizierungsmerkmale.
  • Persönliche Abholung nur mit Termin
    • Alternativ können Gegenstände auch per Post zugeschickt werden
  • Bei der Abholung können Gebühren oder Finderlohn anfallen.
  • Zuständig: Ordnungsamt Bremen, Referat 12 - Fundangelegenheiten

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden