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Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen Festsetzung

Bremen 99108050002000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108050002000

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen Festsetzung

Leistungsbezeichnung II

Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/Auflagen (Sehhilfen)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Führerschein (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Brille (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.06.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie tragen eine Brille oder Kontaktlinsen? Hier erfahren Sie mehr zu den Beschränkungen/Auflagen beim Führerschein.

Volltext

Wenn Sie nach einer Augenoperation oder durch natürliche Veränderungen Ihrer Augen beim Autofahren keine Brille oder Kontaktlinsen mehr benötigen, können Sie diese Beschränkung in Ihrem Führerschein löschen lassen. Dies geht natürlich nur, wenn in Ihrem Führerschein steht, dass Sie beim Fahren eine Brille oder Kontaktlinsen tragen müssen. Ansonsten könnten Sie bei einer Verkehrskontrolle Probleme bekommen. Ein ärztliches Attest allein reicht dafür nicht aus.

Das Gleiche gilt für andere gesundheitliche Veränderungen, die durch Operationen entstanden sind. Diese können dazu führen, dass die Auflagen oder Beschränkungen in Ihrem Führerschein geändert werden müssen.

In solchen Fällen prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob die Auflagen oder Beschränkungen geändert oder gestrichen werden müssen. Dafür müssen Sie normalerweise ein ärztliches Gutachten vorlegen. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen die Fahrerlaubnisbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Passfoto
    • Nach den Vorgaben der Fotomustertafel.

  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
  • Führerschein
  • Nach operativem Eingriff: Gutachten gem. Anlage 6 Nr. 1.2 Fahrerlaubnisverordnung des behandelnden Arztes
  • Altersweitsichtigkeit: Gutachten gem. Anlage 6 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung
  • Eine Karteikartenabschrift der damaligen Ausstellungsbehörde, sofern der aktuelle Führerschein (rosa / grau Papier) nicht in Bremen ausgestellt wurde

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Zwischen 26,50 EUR und 44,30 EUR incl. Direktversand durch die Bundesdruckerei
34,14 EUR zzgl. bei Expressbestellung

Verfahrensablauf

  • Persönliche Antragstellung

Bearbeitungsdauer

2-3 Wochen bis zur Übersendung des Kartenführerscheins

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden