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Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung

Bremen 99012038234000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012038234000

Leistungsbezeichnung

Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung

Leistungsbezeichnung II

Vorkaufsrechtverzichtserklärung (Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch) / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat am 04.05.1994 folgenden Beschluss gefasst:

"Die Stadt verzichtet auf Widerruf auf das ihr nach § 24 Baugesetzbuch und § 3 Maßnahmegesetz zum Baugesetzbuch zustehende Allgemeine Vorkaufsrecht für das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der förmlich festgelegten Sanierungs- und Umlegungsgebiete."

Dieser Beschluss wurde am 18.05.1994 in der Nordsee-Zeitung ortsüblich bekannt gemacht und gilt seitdem mit sofortiger Wirkung. Das Grundbuchamt in Bremerhaven ist unterrichtet worden. Grundsätzlich ist daher eine Bescheinigung zum Vorkaufsrecht zur Vorlage beim Grundbuchamt nicht mehr erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung ist nur dann erforderlich, wenn die betroffene Liegenschaft durch das Vorkaufsortsgesetz der Stadt Bremerhaven oder das Vorkaufsortsgesetz Werftquartier erfasst werden. 

Kosten

Gebühr: 40€
Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 der Bremischen Kostenverordnung Bau (BauKostV) i.V.m. Tarifziffer 100.00 aus Anlage 1 zur BauKostV ist für ein Negativzeugnis zur Vorlage beim hiesigen Grundbuchamt eine Gebühr in Höhe von 40,00 € zu zahlen
Auskünfte erfolgen kostenfrei.

Verfahrensablauf

Das Vermessungs- und Katasteramt erhält vom beurkundenden Notariat eine Ausfertigung des Vertrages mit der Bitte um Ausstellung eines Negativattestes. Besteht kein Vorkaufsrecht, erhält das Notariat – in der Regel per E-Mail – eine entsprechende Mitteilung. Die bei uns eingegangenen Vertragsunterlagen werden innerhalb von zehn Tagen vernichtet, sofern kein anderes Verfahren gewünscht wird.

Besteht ein Vorkaufsrecht, das nicht von der Stadt Bremerhaven ausgeübt wird, stellt das Vermessungs- und Katasteramt eine kostenpflichtige Bescheinigung aus.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Informationen können kurzfristig telefonisch bzw. per E-Mail erteilt werden. Die Ausstellung von Negativzeugnissen und der Postversand können etwa 7-10 Tage in Anspruch nehmen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal