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Förderung von Kinderwunschbehandlungen Verwendungsnachweisprüfung

Bremen 99400021274000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400021274000

Leistungsbezeichnung

Förderung von Kinderwunschbehandlungen Verwendungsnachweisprüfung

Leistungsbezeichnung II

Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Künstliche Befruchtung (Synonym), Schwangerschaft (Synonym), In-Vitro-Fertilisation (Synonym), Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (Synonym), Assistierte Reproduktion (Synonym), Fruchtbarkeitsstörung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Vor der Geburt (1010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.06.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Haben Sie einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und den entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten? Haben Sie außerdem die Kinderwunschbehandlung auch schon durchführen lassen? Dann können Sie nun die Auszahlung des Zuschusses beantragen.

Volltext

Wenn Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und einen entsprechenden Zuwendungsbescheid bekommen haben, können Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines halben Jahres durchführen lassen. 
Nachdem die Kinderwunschbehandlung durchgeführt wurde, können Sie die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen.
Sie können die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid. 
Der Auszahlungsbetrag wird Ihnen einen Monat nach Ausstellung des endgültigen Zuwendungsbescheids (nach Eintritt der Bestandskraft des Bescheids) auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Rechnungskopien der Reproduktionseinrichtung und gegebenenfalls anderer Leistungserbringer über die Behandlungskosten
  • auf die Behandlungskosten bezogene Leistungsnachweise der Krankenkasse, der Beihilfestelle oder anderer Kostenträger

Voraussetzungen

Der Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung kann nur ausgezahlt werden, wenn 

  • Sie den Zuschuss vor Behandlungsbeginn beantragt haben,
  • Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid über den Zuschuss vor Behandlungsbeginn bekommen haben,
  • Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt des vorläufigen Zuwendungsbescheids haben durchführen lassen,
  • die Kinderwunschbehandlung so durchgeführt wurde, wie es auf dem Behandlungsplan vorgesehen war, den Sie bei der Beantragung des Zuschusses vorgelegt haben. 
     

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie können den die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen:

Onlinedienst

  • Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.
  • Der Antrag wird automatisch für 4 Tage zwischengespeichert, wenn Sie das Servicekonto verwenden. Ansonsten ist momentan keine Zwischenspeicherung möglich.
  • Um den Online-Antrag ausfüllen und abschicken zu können, brauchen Sie entweder ein Servicekonto oder können sich mit dem neuen Personalausweis und der AusweisApp2 authentifizieren. Wenn Sie noch kein Servicekonto haben, können Sie sich dafür registrieren. Sie können das im Laufe des Online-Antrages tun.
  • Der Antrag muss entweder digital per AusweisApp2 mit dem neuen Personalausweis oder auf Papier via Mantelbogen signiert werden.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid. 

Papierform

  • Den Antrag zum Ausdrucken finden Sie hier im Serviceportal unter „Formulare“ oder vor Ort bei der zuständigen Stelle in Papierform.
  • Füllen Sie den Antrag aus.
  • Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie in Kopie dem Antrag hinzu.
  • Senden Sie alles per Post an die zuständige Stelle oder geben Sie die Unterlagen vor Ort ab.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid.  

Nachdem Sie den endgültigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, wird Ihnen der Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung ausgezahlt.  

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.

Frist

Die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung kann erst beantragt werden, nachdem die Kinderwunschbehandlung durchgeführt wurde.

Hinweise

Die Maßnahme wird anteilig vom Bund und dem jeweiligen Land getragen.
Der Bund unterstützt nur heterosexuelle verheiratete und unverheiratete Paare. 
Die Regelungen der einzelnen Länder können hiervon abweichen. 
Wenn nicht genügend Bundesmittel zur Verfügung stehen, erhalten Sie nur den Anteil des Landes, bei dem Sie den Zuschuss beantragt haben.
 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Förderung von Kinderwunschbehandlungen Verwendungsnachweisprüfung 
  • Voraussetzung für die Auszahlung: Der Zuschuss wurde bereits vor der Kinderwunschbehandlung beantragt und ein vorläufiger Zuwendungsbescheid erteilt > eigene Dienstleistung: Förderung von Kinderwunschbehandlungen Bewilligung 
  • Antrag auf Auszahlung kann erst nach der Kinderwunschbehandlung gestellt werden.
  • Mit dem Antrag müssen verschiedene Nachweise eingereicht werden. Dies beinhaltet v.a. die Kopien sämtlicher Belege und Rechnungen, die im Rahmen der Kinderwunschbehandlung angefallen sind. 
  • Beantragung der Auszahlung des Zuschusses in den meisten Ländern über Onlinedienst oder in Papierform möglich
  • zuständige Stelle: Freie Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Referat 43 Ärztliche Fragen im Gesundheitswesen, Infektionsschutz, öffentlicher Gesundheitsdienst

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden