Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz Gewährung
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Festsetzung der Deichverbandsbeiträge ab 2025, Grundsteuer des Finanzamts Bremerhaven und Beitragsbescheid des Bremischen Deichverbandes am rechten / linken Weserufer
In der Stadt Bremen werden die Grundsteuer und der Deichverbandsbeitrag der bremischen Deichverbände am rechten / linken Weserufer in einem kombinierten Bescheid vom Finanzamt festgesetzt. Zuständig ist hierfür das zentrale Finanzamt Bremerhaven – Bewertungsstelle Bremen.
Neue Grundsteuerbescheide ergehen auch immer dann, wenn sich die Höhe der Beitragssätze der Deichverbände geändert haben, ohne dass sich die Höhe der Grundsteuer geändert hat.
Mit Inkrafttreten der Grundsteuerreform zum 1.1.2025 erhalten alle Grundstückseigentümer:innen Anfang 2025 neue Grundsteuerbescheide.
Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie nichts weiter veranlassen. Der neue Betrag wird automatisch zum Fälligkeitstag eingezogen.
Überweisen Sie die Grundbesitzabgaben selbst z.B. durch einen SEPA-Dauerauftrag, berücksichtigen Sie bitte die geänderten Beträge.
- Eigentum, Miteigentum oder Erbbaurecht an einem Grundstück in der Stadtgemeinde Bremen (nicht in Bremerhaven).
Sie erhalten im Januar 2025 oder zu einem anderen Zeitpunkt einen Bescheid für Grundsteuer und Deichverbandsbeitrag durch das Finanzamt Bremerhaven.
Durch die Grundsteuerreform wird auch für die Festsetzung der Deichverbandsbeiträge der bisherige Einheitswert durch den Grundsteuerwert ersetzt.
Unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren" finden Sie folgende Links:
- Informationen zur Grundsteuerreform
- Website des Bremischen Deichverbands am rechten Weserufer
- Website des Bremischen Deichverbands am linken Weserufer
- Mitgliederbrief für die Grundstückseigentümer auf der rechten Weserseite
- Informationsbrief des Bremischen Deichverbands am linken Weserufer