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Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz Gewährung

Bremen 99136003080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99136003080000

Leistungsbezeichnung

Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Neue Bescheide der Stadt Bremen über Grundsteuer des Finanzamts Bremerhaven und Beitragsbescheid des Bremischen Deichverbandes am rechten / linken Weserufer ab dem Jahr 2025

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym), Deichbeitrag (Synonym), Deichsteuer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
  • Katastrophenhilfe (1160100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.05.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Festsetzung der Deichverbandsbeiträge ab 2025, Grundsteuer des Finanzamts Bremerhaven und Beitragsbescheid des Bremischen Deichverbandes am rechten / linken Weserufer

Volltext

In der Stadt Bremen werden die Grundsteuer und der Deichverbandsbeitrag der bremischen Deichverbände am rechten / linken Weserufer in einem kombinierten Bescheid vom Finanzamt festgesetzt. Zuständig ist hierfür das zentrale Finanzamt Bremerhaven – Bewertungsstelle Bremen.

Neue Grundsteuerbescheide ergehen auch immer dann, wenn sich die Höhe der Beitragssätze der Deichverbände geändert haben, ohne dass sich die Höhe der Grundsteuer geändert hat.

Mit Inkrafttreten der Grundsteuerreform zum 1.1.2025 erhalten alle Grundstückseigentümer:innen Anfang 2025 neue Grundsteuerbescheide. 

Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie nichts weiter veranlassen. Der neue Betrag wird automatisch zum Fälligkeitstag eingezogen. 

Überweisen Sie die Grundbesitzabgaben selbst z.B. durch einen SEPA-Dauerauftrag, berücksichtigen Sie bitte die geänderten Beträge.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Eigentum, Miteigentum oder Erbbaurecht an einem Grundstück in der Stadtgemeinde Bremen (nicht in Bremerhaven).

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Sie erhalten im Januar 2025 oder zu einem anderen Zeitpunkt einen Bescheid für Grundsteuer und Deichverbandsbeitrag durch das Finanzamt Bremerhaven.

Bearbeitungsdauer

Keine.

Frist

Keine.

Hinweise

Durch die Grundsteuerreform wird auch für die Festsetzung der Deichverbandsbeiträge der bisherige Einheitswert durch den Grundsteuerwert ersetzt.

Unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren" finden Sie folgende Links:

  • Informationen zur Grundsteuerreform
  • Website des Bremischen Deichverbands am rechten Weserufer
  • Website des Bremischen Deichverbands am linken Weserufer
  • Mitgliederbrief für die Grundstückseigentümer auf der rechten Weserseite
  • Informationsbrief des Bremischen Deichverbands am linken Weserufer

 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Festsetzung  der Deichverbandsbeiträge ab 2025

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden