Auftragsbekanntmachungen Veröffentlichung Bekanntgabe
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 37 Vergabeverordnung
- § 12 EU Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A
- § 18 Bekanntmachung von Vergabeverfahren (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VSVgV)
- § 35 Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
- § 19 Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV)
- § 27 Unterschwellenvergabeordnung
- § 12 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A
Sie möchten sich über eine bevorstehende Auftragsvergabe informieren und Auftragsbekanntmachungen einsehen? Das können Sie über den Datenservice „Öffentlicher Einkauf“ machen.
Wenn Sie sich über eine bevorstehende Auftragsvergabe informieren möchten, können Sie die Auftragsbekanntmachungen einsehen.
Die Auftragsbekanntmachung ist, sofern dies rechtlich vorgesehen ist, der Beginn eines formellen Vergabeverfahrens. Auftragsbekanntmachungen sind öffentlich zugängliche Informationen über Vergabeverfahren. Mit einer Auftragsbekanntmachung teilt der öffentliche Auftraggeber seine Absicht mit, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Öffentliche Auftraggeber sind, sofern dies rechtlich vorgesehen ist, verpflichtet, die Durchführung eines Vergabeverfahrens öffentlich bekannt zu machen. Ausnahmen von der Bekanntmachungspflicht sind ebenfalls in Rechtsvorschriften geregelt
Nationale und europaweite Vergabeverfahren unterscheiden sich hinsichtlich der Auftragsbekanntmachung sowohl im Hinblick auf die Form der Auftragsbekanntmachung als auch hinsichtlich des Inhalts der Bekanntmachung.
Ziel der Auftragsbekanntmachung ist es, dass eine möglichst große Zahl von potenziellen Bewerbern und Bietern Kenntnis über bevorstehende öffentliche Aufträge erlangen und sich am Verfahren beteiligen.
Auftragsbekanntmachungen können Sie in Internetportalen, amtlichen Veröffentlichungsblättern und im Einzelfall auch durch Fach- oder Tageszeitungen einsehen.
Sie können den Datenservice Öffentlicher Einkauf nutzen, um alle Auftragsbekanntmachungen einzusehen. Der Datenservice ist der frei zugängliche zentrale Ort, um Auftragsbekanntmachungen zu finden, die von anderen Vergabeplattformen von Bund, Ländern und Kommunen regelmäßig zugeliefert werden. Unternehmen und an Vergabethemen Interessierte können so erstmalig an einer zentralen Stelle frei zugänglich alle für sie relevanten Auftragsbekanntmachungen finden.
Mit Nutzung des in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung vorhandenen Links zu der ausschreibenden Vergabeplattform können Sie dort alle weiteren teilnahmerelevanten Aktionen durchführen.
- Keine
- Optional: Für den Datenservice Öffentlicher Einkauf - ELSTER-Unternehmenskonto für die Nutzung von Komfortfunktionen wie z.B. das Speichern von Suchfiltern oder die Weiterleitung gefundener Bekanntmachungen.
Wenn Sie sich über ein Vergabeverfahren informieren oder an diesem teilnehmen möchten, dann informieren Sie sich über die Auftragsbekanntmachung.
- Der zentrale Ort zur Veröffentlichung von Auftragsbekanntmachungen ist der Datenservice Öffentlicher Einkauf.
- Rufen Sie den Datenservice auf.
- Sie können den Datenservice ohne Authentifizierung nutzen. Die freiwillige Authentifizierung mittels ELSTER-Unternehmenskonto ermöglicht Ihnen die Nutzung von Komfortfunktionen wie z.B. das Speichern von Suchfiltern oder die Weiterleitung gefundener Bekanntmachungen.
- Geben Sie im Suchfenster Begriffe ein, die den von Ihnen angebotenen Bau-, Liefer- oder Dienstleistung entsprechen.
- Bei Bedarf nutzen Sie die erweiterte Suche, um die angezeigten Ergebnisse besser auf Ihre Anforderungen einzuschränken.
- Nach der erfolgreichen Suche wird eine entsprechende Trefferliste angezeigt mit Bekanntmachungen, welche den gesuchten Kriterien entsprechen.
- In der Trefferliste kann die entsprechende Ausschreibung ausgewählt und die Detailinformationen angezeigt werden.
- In den jeweiligen Detailinformationen finden Sie einen Link zur Vergabeplattform der ausschreibenden Vergabestelle, bei der Sie Ihre Fragen und geforderten Unterlagen einreichen können.
Auftragsbekanntmachungen können Sie ebenso auf den Vergabeplattformen des Bundes, der Länder und Kommunen einsehen.
- Bevorstehende Auftragsvergabe einsehen
- Die Auftragsbekanntmachung ist, so weit dies rechtlich vorgesehen ist, der Beginn eines formellen Vergabeverfahrens. Auftragsbekanntmachungen sind öffentlich zugängliche Informationen über Vergabeverfahren.
- Mit einer Auftragsbekanntmachung teilt der öffentliche Auftraggeber seine Absicht mit, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
- Auftragsbekanntmachungen werden auf Internetportalen, in amtlichen Veröffentlichungsblättern und im Einzelfall auch durch Fach- oder Tageszeitungen veröffentlicht.
- Der Datenservice Öffentlicher Einkauf ist der frei zugängliche zentrale Ort, um Auftragsbekanntmachungen zu finden, die von anderen Vergabeplattformen regelmäßig zugeliefert werden.
- Zuständige Behörde: Die jeweiligen Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen