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Auftragsbekanntmachungen Veröffentlichung Bekanntgabe

Bremen 99120001107003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99120001107003

Leistungsbezeichnung

Auftragsbekanntmachungen Veröffentlichung Bekanntgabe

Leistungsbezeichnung II

Bevorstehende Auftragsvergabe einsehen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Informationen zur öffentlichen Vergabe (2080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten sich über eine bevorstehende Auftragsvergabe informieren und Auftragsbekanntmachungen einsehen? Das können Sie über den Datenservice „Öffentlicher Einkauf“ machen.

Volltext

Wenn Sie sich über eine bevorstehende Auftragsvergabe informieren möchten, können Sie die Auftragsbekanntmachungen einsehen.

Die Auftragsbekanntmachung ist, sofern dies rechtlich vorgesehen ist, der Beginn eines formellen Vergabeverfahrens. Auftragsbekanntmachungen sind öffentlich zugängliche Informationen über Vergabeverfahren. Mit einer Auftragsbekanntmachung teilt der öffentliche Auftraggeber seine Absicht mit, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. 

Öffentliche Auftraggeber sind, sofern dies rechtlich vorgesehen ist, verpflichtet, die Durchführung eines Vergabeverfahrens öffentlich bekannt zu machen. Ausnahmen von der Bekanntmachungspflicht sind ebenfalls in Rechtsvorschriften geregelt

Nationale und europaweite Vergabeverfahren unterscheiden sich hinsichtlich der Auftragsbekanntmachung sowohl im Hinblick auf die Form der Auftragsbekanntmachung als auch hinsichtlich des Inhalts der Bekanntmachung.

Ziel der Auftragsbekanntmachung ist es, dass eine möglichst große Zahl von potenziellen Bewerbern und Bietern Kenntnis über bevorstehende öffentliche Aufträge erlangen und sich am Verfahren beteiligen.

Auftragsbekanntmachungen können Sie in Internetportalen, amtlichen Veröffentlichungsblättern und im Einzelfall auch durch Fach- oder Tageszeitungen einsehen. 

Sie können den Datenservice Öffentlicher Einkauf nutzen, um alle Auftragsbekanntmachungen einzusehen. Der Datenservice ist der frei zugängliche zentrale Ort, um Auftragsbekanntmachungen zu finden, die von anderen Vergabeplattformen von Bund, Ländern und Kommunen regelmäßig zugeliefert werden. Unternehmen und an Vergabethemen Interessierte können so erstmalig an einer zentralen Stelle frei zugänglich alle für sie relevanten Auftragsbekanntmachungen finden.

Mit Nutzung des in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung vorhandenen Links zu der ausschreibenden Vergabeplattform können Sie dort alle weiteren teilnahmerelevanten Aktionen durchführen.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Keine
  • Optional: Für den Datenservice Öffentlicher Einkauf - ELSTER-Unternehmenskonto für die Nutzung von Komfortfunktionen wie z.B. das Speichern von Suchfiltern oder die Weiterleitung gefundener Bekanntmachungen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Wenn Sie sich über ein Vergabeverfahren informieren oder an diesem teilnehmen möchten, dann informieren Sie sich über die Auftragsbekanntmachung. 

  • Der zentrale Ort zur Veröffentlichung von Auftragsbekanntmachungen ist der Datenservice Öffentlicher Einkauf. 
  • Rufen Sie den Datenservice auf.
  • Sie können den Datenservice ohne Authentifizierung nutzen. Die freiwillige Authentifizierung mittels ELSTER-Unternehmenskonto ermöglicht Ihnen die Nutzung von Komfortfunktionen wie z.B. das Speichern von Suchfiltern oder die Weiterleitung gefundener Bekanntmachungen.
  • Geben Sie im Suchfenster Begriffe ein, die den von Ihnen angebotenen Bau-, Liefer- oder Dienstleistung entsprechen.
  • Bei Bedarf nutzen Sie die erweiterte Suche, um die angezeigten Ergebnisse besser auf Ihre Anforderungen einzuschränken.
  • Nach der erfolgreichen Suche wird eine entsprechende Trefferliste angezeigt mit Bekanntmachungen, welche den gesuchten Kriterien entsprechen.
  • In der Trefferliste kann die entsprechende Ausschreibung ausgewählt und die Detailinformationen angezeigt werden.
  • In den jeweiligen Detailinformationen finden Sie einen Link zur Vergabeplattform der ausschreibenden Vergabestelle, bei der Sie Ihre Fragen und geforderten Unterlagen einreichen können.

Bearbeitungsdauer

Die Onlineauskunft erfolgt unmittelbar.

Frist

Die Fristen zur Teilnahme an Vergabeverfahren und Abgabefristen variieren nach den Vergaberechtsrahmen und sind der Auftragsbekanntmachung zu entnehmen.

Hinweise

Auftragsbekanntmachungen können Sie ebenso auf den Vergabeplattformen des Bundes, der Länder und Kommunen einsehen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bevorstehende Auftragsvergabe einsehen
  • Die Auftragsbekanntmachung ist, so weit dies rechtlich vorgesehen ist, der Beginn eines formellen Vergabeverfahrens. Auftragsbekanntmachungen sind öffentlich zugängliche Informationen über Vergabeverfahren. 
  • Mit einer Auftragsbekanntmachung teilt der öffentliche Auftraggeber seine Absicht mit, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
  • Auftragsbekanntmachungen werden auf Internetportalen, in amtlichen Veröffentlichungsblättern und im Einzelfall auch durch Fach- oder Tageszeitungen veröffentlicht. 
  • Der Datenservice Öffentlicher Einkauf ist der frei zugängliche zentrale Ort, um Auftragsbekanntmachungen zu finden, die von anderen Vergabeplattformen regelmäßig zugeliefert werden.
  • Zuständige Behörde: Die jeweiligen Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden